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Themen und Zielsetzung der 5. Regierungskommission

Aufgabe der 5. Regierungskommission ist es, die Niedersächsische Landesregierung in Fragen zum Thema "Umweltpolitik im europäischen Wettbewerb" zu beraten sowie Empfehlungen an Politik und Wirtschaft abzugeben. Sie soll die Praxiserfahrungen der niedersächsischen Wirtschaft in den europäischen Wettbewerb einbeziehen und Empfehlungen zur Lösung von Umweltproblemen entwickeln. Im Mittelpunkt steht dabei die nachhaltige Stärkung des Standortes Niedersachsen und in diesem Zusammenhang die Unterstützung der den Standort prägenden kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Themenfelder berücksichtigen konkrete niedersächsische Frage- und Problemstellungen, die in einzelnen Arbeitskreisen -wie in den bisherigen Regierungskommissionen auch-, erörtert und für die Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Hierbei geht es vornehmlich um die Optimierung der Rahmenbedingungen, insbesondere unter Berücksichtigung EU- und bundesrechtlicher Positionen.

Die 5. Regierungskommission hat zu folgenden Themen Arbeitskreise eingerichtet:

Die Zusammensetzung der Kommission aus Vertretern der Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Umweltverbände, kommunalen Spitzenverbände, Stiftungen und der Verwaltung garantiert die Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen.

Die Gesetzgebung der EU greift tief in nationales Recht ein und beeinflusst den Alltag von uns allen. In der Umweltpolitik werden die Weichen in Europa gestellt. 80 Prozent der nationalen Umweltgesetzgebung haben ihren Ursprung in Brüssel und fast alle Änderungen im deutschen Umweltrecht werden von dort angestoßen. Für alle Politik- und Wirtschaftsbereiche wird es daher immer notwendiger, bereits in der Entstehungsphase von Richtlinien- oder Verordnungserarbeitungen auf EU-Ebene die niedersächsischen Positionen der Wirtschaft und Interessenslagen aktiv einzubringen. Es ist abzusehen, dass allein durch das "Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft", das bis zum Jahr 2012 einen Rahmen für die gemeinschaftliche Umweltpolitik vorgeben soll, eine Vielzahl neuer Umweltvorschriften auf die betroffenen Kreise zukommen wird.

Zielsetzung der 5. Regierungskommission ist es daher, niedersächsische Positionen zu umweltrelevanten Problemstellungen zu entwickeln, um im Hinblick auf eine spätere Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht möglichst frühzeitig Einfluss nehmen zu können. In diesem Zusammenhang wird es auch darum gehen, unter Standortgesichtspunkten und Deregulierungsaspekten, insbesondere jene Regelungen und Normen kritisch zu prüfen, die künftige Initiativen und Entwicklungen einengen könnten, sowie neue ordnungspolitische Vorhaben zu begleiten.

Die Geschäftsführung besteht aus je einem Vertreter des Niedersächsischen Umweltministeriums und des Institutes der Niedersächsischen Wirtschaft e.V.

Die 5. Regierungskommission hat ihre Arbeit Ende April 2007 abgeschlossen. Es sind ein zusammenfassenden Abschlussbericht und fünf Abschlussberichte der Arbeitskreise vorgelegt worden. Die konkreten Empfehlungen richten sich an die einzelnen Akteure wie EU Parlament und Rat, der Bundes- und Landesregierung, Wirtschaft und Konsumenten. Es erfolgt eine zielorientierte Versendung, wie z. B. an die niedersächsischen EU-Parlamentarier, die GD Umwelt, die GD Industrie.

Ein besonders prägnantes Beispiel für eine gelungene Wahrnehmung der niedersächsischen Interessen gegenüber europäischen Rechtsetzung sind die Empfehlungen des Ak "Europäische Chemikalienpolitik" zur REACH-Verordnung. Der Arbeitskreis hat mit Beginn der EU- Internet-Konsultation ab dem 07.05.2003 die gesamte Genese der REACH-VO durch die EU-Beratungsgremien bis zur Verabschiedung am 18.12.06 begleitet.

Die Ergebnisse der 5. Regierungskommission wurden am 18.07.2007 der Öffentlichkeit vorgestellt.

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