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Meldepflichtiges Ereignis im AKW Emsland (KKE)

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über die Anforderung eines Notspeisenotstromdiesels durch das Reaktorschutzsystem informiert.

Gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) ist eine Anforderung von Sicherheitsteileinrichtungen durch den Reaktorschutz nach Kriterium N 2.5.7 (INES 0) meldepflichtig.

Ursache für die Anforderung eines von vier Notspeisenotstromdieseln war eine fehlerhafte Schalthandlung bei der abschließenden Funktionsprüfung nach Inspektionsarbeiten an einer Pumpe.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.

Sollten sowohl das reguläre Stromnetz als auch die vier Notstromdiesel in dem Atomkraftwerk ausfallen, versorgen die vier Notspeisenotstromdiesel die Anlage mit Strom.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.11.2016
zuletzt aktualisiert am:
30.11.2016

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