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Runder Tisch Fluchtursachenbekämpfung - Sind Fluchtursachen für die Landesregierung überwunden?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Detlev Schulz-Hendel, Imke Byl und Belit Onay (GRÜNE) geantwortet.


Vorbemerkung der Abgeordneten

Die TAZ berichtete am 11. Juli 2017 über die Einstellung des Runden Tisches zur Fluchtursachenbekämpfung durch die Landesregierung Niedersachsen.

Ein Aspekt beim Thema Flucht sind die Fluchtursachen. Der Runde Tisch zur Fluchtursachenbekämpfung in Niedersachsen hatte sich genau das zur Aufgabe gemacht - sich mit der Situation und den Problemen in den Herkunftsländern zu beschäftigen. Daraus entstanden Projektideen, die entsprechend vom Land Niedersachsen gefördert wurden und werden.

Durch seine Einstellung wird es nun nach Auffassung der Beteiligten NGOs und auch der Kirchen nicht mehr die Möglichkeit geben, partnerschaftlich über entwicklungspolitische Themen zu diskutieren und zu klären, was Niedersachsen selbst tun kann, um Fluchtursachen zu bekämpfen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Frühjahr 2016 hat sich der „Runde Tisch Fluchtursachen“ unter dem Dach des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ konstituiert und die Federführung dem Umweltministerium (MU) übertragen. Die konstituierende Sitzung des „Runden Tisches Fluchtursachen“ fand am 18. Mai 2016 statt, das vorerst letzte Treffen am 19.10.2017. Insgesamt traf sich der „Runde Tisch Fluchtursachen“ in diesem Zeitraum fünf Mal. Der „Runde Tisch Fluchtursachen“ bestritt bzw. beteiligte sich an mehreren Veranstaltungen zum Thema „Fluchtursachen“ in Niedersachsen. Die Koordination erfolgte durch das MU.

Am 3. März 2017 wurde vom MU ein Beirat für den „Runden Tisch Fluchtursachen“ eingerichtet. Der Beirat bestand aus 4 Personen des „Runden Tisches Fluchtursachen“ sowie zwei Mitarbeitern des MU, die über langjährige Erfahrung mit Projekten aus diesem Bereich verfügten. Seine Aufgabe war es, die beim MU eingegangenen Förderanträge für Projekte, die aus den im Doppelhaushalt 2017-2018 zur Förderung von Initiativen zur Bekämpfung von Fluchtursachen eingestellten Mitteln gefördert werden sollten, zu sichten und zu beraten, und hierzu (nicht-bindende) Empfehlungen abzugeben. Vor dem Hintergrund, dass im Landeshaushalt nur begrenzte Mittel für die Bekämpfung von Fluchtursachen zur Verfügung stehen, sollte die bisherige Aufteilung auf zwei Einzelpläne überwunden und für die Zukunft eine Bündelung der Aktivitäten und der Haushaltsmittel geprüft werden. Die entsprechenden Mittel des MU wurden daher mit dem Nachtragshaushalt 2018 zunächst wieder in den allgemeinen Haushalt verlagert. Da im MU keine Mittel mehr zu Projektförderungen zur Verfügung standen, ist der Beirat nicht weitergeführt worden. Im Februar 2018 hat Minister Lies die Mitglieder des Beirates hierüber informiert, ihnen für die geleistete Arbeit gedankt und darauf verwiesen, dass angedacht sei, die Weiterführung der Aktivitäten zur Fluchtursachenbekämpfung innerhalb der Landesregierung zu konzentrieren.

1. Aus welchen Gründen hat sich die Landesregierung zur Einstellung des Runden Tisches zur Fluchtursachenbekämpfung entschieden?

Im Interesse einer effizienten Umsetzung der Maßnahmen sollten die Projekte zur Fluchtursachenbekämpfung an einer Stelle innerhalb der Landesregierung konzentriert werden, die über langjährige Erfahrungen in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe verfügt. Für internationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist und war die Staatskanzlei zuständig.

2. Wie stellt sich die Landesregierung die zukünftige Zusammenarbeit mit den niedersächsischen NGOs sowie den Kirchen in Fragen der Fluchtursachenbekämpfung vor?

3. Wird die Landesregierung weiterhin zu fördernde entwicklungspolitische Projekte in Zusammenhang mit der Fluchtursachenbekämpfung identifizieren und bewerten, wenn ja, wie?

Aufgrund des unmittelbaren Sachzusammenhangs werden die Fragen 2. und 3. gemeinsam beantwortet.

Die Bekämpfung struktureller Fluchtursachen und die Schaffung einer Bleibeperspektive für die Menschen in ihren Heimatländern ist ein wichtiges Ziel der Entwicklungszusammenarbeit der Landesregierung. Mit ihren Aktivitäten will die Landesregierung die Lebensbedingungen vor Ort in den von Fluchtbewegungen betroffenen Herkunfts-, Aufnahme- und Transitländern verbessern helfen. Südafrika und Tansania sind Aufnahmeländer für Geflüchtete und Arbeitsmigranten aus der Region.

Schwerpunkte der Projektförderung in der Partnerregion Eastern Cape (Südafrika) und in Tansania sind deshalb die Bereiche schulische und berufliche Bildung, Energieversorgung, Entwicklung ländlicher Räume, Ernährungssicherheit, Sport und Gesundheit. Diese sollen verstetigt und weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus wird durch die Stärkung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Inland ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung von Fluchtursachen geleistet.

Die Landesregierung hat im August 2015 „Entwicklungspolitische Leitlinien des Landes Niedersachsen“ zur Kenntnis genommen. Diese wurden unter intensiver Beteiligung der Zivilgesellschaft (NGOs, Kirchen, entwicklungspolitische Akteure, Wirtschaft, Wissenschaft) sowie der Kommunen und Fachressorts durch einen „Runden Tisch Entwicklungspolitische Leitlinien“ erarbeitet. Im gleichen Beteiligungsformat wurde anschließend eine Strategie zur Umsetzung der Leitlinien entwickelt, die im September 2017 von der Landesregierung zur Kenntnis genommen wurde. Die Identifizierung von Projekten zur Bekämpfung von Fluchtursachen stellt dabei einen besonders wichtigen Handlungsauftrag dar. Die Landesregierung beabsichtigt, den konstruktiven Dialog mit den bis dato am Verfahren Beteiligten fortzusetzen und das fachliche Know-how sowie die externe Expertise zu nutzen.

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