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Rückbau der Kernkraftwerks Lingen:Unterlagen können eingesehen werden

Pressemitteilung 100/2012

HANNOVER/LINGEN. Im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Abbau des Kernkraftwerks Lingen, in dem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, leitet das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 4 bis 7 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) ein. Interessierte können den Antrag und die auszulegenden Unterlagen − Sicherheitsbericht, Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Kurzbeschreibung − vom 13.12.2012 bis 12.02.2013 im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, sowie im Dienstgebäude der Stadt Lingen, Bürgerbüro, Neue Straße 5, 49808 Lingen (Ems), einsehen.

Einwendungen gegen den Antrag können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Stadt Lingen (Ems) vorgebracht und dann zu einem späteren Zeitpunkt mündlich erörtert werden. Die ausführliche Bekanntmachung ist am heutigen Mittwoch, 05. Dezember 2012, im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den regionalen Tageszeitungen veröffentlicht.

Das Kernkraftwerk Lingen war von 1968 bis 1977 in Betrieb. Nach der Stilllegung wurde es mit atomrechtlichem Genehmigungsbescheid vom November 1985 in den Sicheren Einschluss überführt; Nebengebäude (z. B. das Maschinenhaus) wurden bereits aus der atomrechtlichen Aufsicht entlassen und abgebaut bzw. werden anderweitig genutzt. Der Betreiber RWE hat den Antrag für den Rückbau im Dezember 2008 gestellt. Der Abbau der verbliebenen Anlage soll in drei Teilprojekten − die ersten beiden auf Grundlage atomrechtlicher Genehmigungen − erfolgen; das dritte Teilprojekt beinhaltet den konventionellen Gebäudeabriss. Das Gesamtvorhaben ist in den ausliegenden Unterlagen beschrieben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.12.2012

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