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Staatliche Gewerbeaufsicht überprüft Biogasanlagen

Pressemitteilung Nr. 109/2005

HANNOVER. Nach dem schweren Unfall in der Biogasanlage der Rotenburger Rohstoff GmbH & Co. KG in Rhadereistedt werden alle niedersächsischen Biogasanlagen, die Abfälle tierischen Ursprungs (z.B. Schlachtabfälle) einsetzen, überprüft.

In einem Erlass hat das Umweltministerium die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter heute (Freitag) aufgefordert, gemeinsam mit den Betreibern zu prüfen und sicher zu stellen, dass keine Mischungen, die ähnliche chemische Reaktionen zur Folge haben in die Vorgrube kommen, teilte die Pressesprecherin des Umweltministeriums mit. Auch soll geprüft werden, ob die Absauganlagen bei der Produktion von Biogas optimal dimensioniert sind, ob sie gefährliche Gase außerhalb des Fermenters vollständig erfassen, sicher ableiten und unschädlich machen. Außerdem sollten zusätzliche Mehrgaswarn- und Messgeräte zur Überwachung in besonders gefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Diese würden Beschäftigte vor gefährlichen Gaskonzentrationen, die plötzlich und unerwartet auftreten, warnen.

In Niedersachsen werden zurzeit ca. 40 Biogas-Anlagen betrieben, die für den Einsatz von tierischen Nebenprodukten zugelassen sind.

HINWEIS: Den Erlass finden Sie Internet unter www.umwelt.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.11.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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