Artikel-Informationen
erstellt am:
04.09.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
HANNOVER. Zur Überbrückung von akuten Notlagen hat die Landesregierung für die von extremen Niederschlägen in der Zeit vom 21. bis 23. August 2007 betroffenen Einzelpersonen oder Betriebe eine finanzielle Hilfe beschlossen.
Die nicht rückzahlbare Hilfe kann im Einzelfall bis zu 5.000 € und bei Betrieben bis zu 10.000 € betragen. Zusätzlich werden die Finanzämter auf Anfrage über die Möglichkeiten von Steuererleichterungen informieren. Die Anträge und die Richtlinie können im Internet unter www.umwelt.niedersachsen.de "Aktuelles > Neues in unserem Internet" herunter geladen oder telefonisch angefordert (0511/120-3459) und beim Umweltministerium gestellt werden.
Da nicht auszuschließen ist, dass auf Grund eines Klimawandels künftig Extremwetterereignisse zunehmen werden, setzt die Landesregierung auf öffentliche und private Risikovorsorge. So müsse sich die Infrastruktur der Kommunen - z.B. die Abwasserkanalisation - weiter den erhöhten Risiken anpassen und ebenso bei der Gewässerunterhaltung bedacht werden. Experten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutzes werden den Kommunen und anderen Unterhaltspflichtigen bei Bedarf beratend zur Verfügung stehen. Auch Private müssen sich künftig dieser Problematik intensiver stellen, ggf. den Versicherungsschutz für Gebäude über den Abschluss einer
Elementarschadensversicherung anpassen oder die Haus- und Grundstücksentwässerung ertüchtigen. Staatliche Unterstützungen bei Unwetterschäden werden aus diesen Gründen die absolute Ausnahme in Notlagen bleiben.
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04.09.2007
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16.03.2010