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Elbvertiefung

Rede von Umweltminister Hans-Heinrich Sander zum Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/4178


Pressemitteilung 137/2007

-Es gilt das gesprochene Wort-

Anrede,

das Thema "Vertiefung der Unterelbe" ist nicht neu. Es ist entsprechend seiner Bedeutung in diesem Hause wiederholt behandelt worden. Ich kann mich deshalb heute kurz fassen.

Die Niedersächsische Landesregierung steht der erneuten Elbvertiefung bekanntermaßen kritisch gegenüber. Für die Elbvertiefung sprechen die große wirtschaftliche und arbeitspolitische Bedeutung des Vorhabens für den Hafenstandort Hamburg und die umliegende Region.

Das Land sieht aber auch die möglichen Risiken einer weiteren Elbvertiefung. Diese Risiken werden in Ihrem Entschließungsantrag zutreffend dargestellt. Insbesondere die beantragten Strombaumaßnahmen und der Abtrag der sogenannten Sockelstrecke stellen erneut einen gravierenden Eingriff in das Elbästuar dar. Beim letzten Ausbau galt diese Sockelstrecke als unverzichtbar. An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert.

Der nunmehr beantragte Abtrag des Sockels soll durch den Teilverbau der Medemrinne und weitere strombauliche Maßnahmen kompensiert werden.

Das sehe ich kritisch!

Bereits der vergangene Ausbau und die Zunahme des Schiffsverkehrs haben zu erhöhten Unterhaltungsaufwendungen für die Schutz- und Sicherungswerke an der Unterelbe geführt.

Der damalige Ausbau hat beispielsweise im Altenbrucher Bogen zu der erheblichen Erosion des Vorlandes beigetragen. Eine unmittelbare Gefährdung der Deichsicherheit ist mit diesen Nachteilen jedoch nicht verbunden, weil ständig Vorsorge getroffen wird.

So wurde erst in den letzten Monaten erneut eine Vorspülung vor Otterndorf vorgenommen. Gegenwärtig stehen der Bund und die jeweiligen Deichverbände in intensiven Verhandlungen. Ziel dieser Verhandlungen ist es, einen angemessenen Ausgleich für die nachteiligen Folgen der vergangenen Elbvertiefung zu finden. Das Land begleitet diese Verhandlungen intensiv.

Anrede,

das Land Niedersachsen hat eine äußerst kritische Stellungnahme in das Planfeststellungsverfahren eingebracht. Darüber hinaus sind zu den möglichen Ausbaufolgen auch von zahlreichen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange Bedenken vorgetragen worden. Es ist jetzt Aufgabe der Planfeststellungsbehörden, die berechtigten Einwendungen im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens einer angemessenen Lösung zuzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der Landesregierung aber noch keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, wie die Planfeststellungsbehörden mit den Einwendungen umzugehen gedenken. Die beantragte Fahrrinnenanpassung bedarf nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes des Einvernehmens des Landes Niedersachsen. Das Land wird auf Grundlage des Entwurfs des Planfeststellungsbeschlusses über die Erteilung des Einvernehmens entscheiden, sobald dieser Entwurf vorliegt.

Dabei wird die Landesregierung der Deichsicherheit, unabhängig von allen wirtschaftlichen Interessen, die oberste Priorität einräumen.

Für die weitere Fahrrinnenanpassung muss nachvollziehbar und überzeugend belegt sein, dass die Deichsicherheit ohne Abstriche gewährleistet ist und auch künftige Generationen sicher im Schutze der Deiche leben können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.11.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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