Vertrag "Masterplan Ems 2050"
(PDF, 0,34 MB)
Anlage zu Artikel 13
(PDF, 0,04 MB)
Staatssekretärin Birgit Honé hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag über den Abschluss der Verhandlungen zum „Masterplan Ems 2050“ informiert. Die Verhandlungen waren Mitte Juli begonnen und jetzt erfolgreich zu Ende geführt worden. Beteiligt waren Verantwortliche aus der Stadt Emden, den Landkreisen Emsland und Leer, der Meyer Werft, dem World Wide Fund for Nature Deutschland (WWF), Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e.V. (BUND), dem Naturschutzbund Niedersachsen e.V. (NABU), der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, der Staatskanzlei sowie aus dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium. Alle Beteiligten hatten am (gestrigen) Montagabend in Hannover eine Abschlusserklärung und – bis auf zwei kommunale Vertreter – auch den eigentlichen Vertrag zum Masterplan unterzeichnet. Vor der Ableistung der letzten noch fehlenden Unterschriften werden nun umgehend die kommunalen Gremien befasst.
Ziel der Verhandlungen sei es gewesen, so Birgit Honé, dass alle Vertragsparteien Verantwortung für die Emsregion übernehmen, die eine hohe Bedeutung als Natur-, Wirtschafts- und Lebensraum hat. Mit den jetzt geplanten Maßnahmen soll der ökologische Zustand der Ems nachhaltig verbessert und die Ems gleichzeitig als leistungsfähige Bundeswasserstraße erhalten werden. Ein wichtiges Anliegen war auch die langfristige Sicherung der regionalen Wirtschaftsstruktur, insbesondere Arbeitsplätze in der Meyer Werft und in ihrem Umfeld. Von daher sei der Masterplan ein „Meilenstein“, dem aber weitere – vor allem bei der Umsetzung – folgen müssten, sagte Honé.
Die Vereinbarung hätte allen Seiten Kompromissbereitschaft und Zugeständnisse abgefordert, erklärte die in der Landesregierung für die Regionalentwicklung verantwortliche Staatssekretärin bei der Vorstellung des Masterplans in Hannover. Mit dem jetzt verhandelten Vertragstext sei es aber gelungen, detaillierte Regelungen über die Zusammenarbeit der Vertragsparteien, einen gemeinsamen Fahrplan und eine Reihe von konkret umzusetzenden Maßnahmen zu vereinbaren. Bei einer Laufzeit von insgesamt 35 Jahren sei nachvollziehbar, dass die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen erst nach und nach präzisiert werden. Monitoring und Evaluation seien daher wichtige Bausteine des Vertrages.
Ein Lenkungskreis Ems, eine Geschäftsstelle und mehrere Arbeitskreise sollen die Umsetzung des Masterplans begleiten; alle Maßnahmen sollen bis 2050 abgeschlossen werden.
Das Land Niedersachsen will mit diesem Vertragswerk der Europäischen Kommission gegenüber deutlich machen, dass nunmehr alle regionalen Akteure der Emsregion einschließlich Bund und Land in der Lage sind, einen seit Jahrzehnten schwelenden Konflikt um die – nun als gleichwertig anerkannten – ökologischen und ökonomischen Interessen in Einklang gebracht werden konnten. Die europäischen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG), der Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG), der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) sollen mit der Umsetzung dieses Vertrages erfüllt werden. Ziel ist es damit auch, ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.01.2015