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Antwort auf die mündliche Anfrage: „Alarm an der Elbe - Vertiefung gegen alle Vernunft!“ - Wie wird die neue Elbvertiefung gerechtfertigt?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Jörg Bode und Dr. Gero Hocker (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

„Alarm an der Elbe - Vertiefung gegen alle Vernunft!“, „Landesregierung darf bei der Elbvertiefung nicht gegen die Interessen der Menschen hinter den Deichen entscheiden!“ oder „Schäden für Mensch und Natur nicht absehbar - Nutzen nicht erkennbar - Kosten nicht überschaubar: Deshalb kein Einvernehmen zur Elbvertiefung“ lauteten einige Anträge zu Aktuellen Stunden und Entschließungsanträge von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Oppositionszeiten mit ihrem damaligen Vorsitzenden (Drucksachen: 16/4487, 16/4615 und 16/4036). Heute steht der Umweltminister hinter der Aussage: „Die Landesregierung hält an den beantragten und derzeit im Verfahren befindlichen Vorhaben fest“ (Drucksache 17/3195, Seite 80). Auch die Grünen in Hamburg stimmten, nach 2008, wiederum der derzeit im Verfahren befindlichen Fahrrinnenanpassung, der neunten Elbvertiefung, zu. Ein Kommentar in der HAZ vom 9. April 2015, Überschrift „Die Grünen als billiger Partner“, benennt den politischen Kaufpreis mit den Worten „Tausche ein paar Radwege gegen die Elbvertiefung“.

1. Überwiegen vor dem Hintergrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nach Abschluss der Regierungsbildung in Hamburg politische oder sachliche Gründe bei der rot-grünen Landesregierung beim Festhalten an der neunten Elbvertiefung?

2. Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Stefan Wenzel in der Drucksache 16/4036, Aus-zug: „Die parallele und wiederholte Vertiefung aller Flussmündungen in der Deutschen Bucht ist weder ökologisch noch ökonomisch verantwortbar“: Weshalb hält die Landesregierung an den beantragten und im Verfahren befindlichen Flussvertiefungen, insbesondere an der neunten Elbvertiefung, fest?

3. Vor dem Hintergrund, dass die anstehende Fahrrinnenanpassung der Tideelbe die letzte zurzeit geplante Flussvertiefung für diesen Flussabschnitt der Elbe darstellt: Welche Flussvertiefungen sind aus Sicht der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen noch erforderlich und voraussichtlich in der laufenden Legislaturperiode zu beantragen?

Vorbemerkung der Landesregierung

Zur Notwendigkeit von Flussvertiefungen an Ems, Weser und Elbe hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Eilers, König, Bode, Kortlang (Drucksache 17/3195) umfassend Stellung genommen. Es wurde ausgeführt, dass die geplante Fahrrinnenanpassung der Tideelbe beklagt werde. Das Bundesverwaltungsgericht habe das Verfahren ausgesetzt, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur geplanten Fahrrinnenanpassung der Weser abzuwarten. Es sei derzeit nicht absehbar, wie das Gericht entscheide.

An diesem Sachstand hat sich bisher nichts geändert. Außerdem ist nochmals auf die klare Aussage im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu Flussvertiefungen hinzuweisen („Niedersachsen strebt eine nationale Hafenkooperation an, um den Wettlauf der Häfen um öffentliche Subventionen, Hafengebühren und immer neue Flussvertiefungen zu beenden. Die Deutsche Bucht verfügt mit Hamburg und Bremen und vor allem dem neuen Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven über eine sehr leistungsfähige Hafenstruktur. Weitere Vorhaben zur Vertiefung der Flüsse sind auch deshalb nicht notwendig, weil der Jade-Weser-Port als Tiefwasserhafen auch für größte und voll abgeladene Containerschiffe zur Verfügung steht“).

1. Überwiegen vor dem Hintergrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nach Abschluss der Regierungsbildung in Hamburg politische oder sachliche Gründe bei der rot-grünen Landesregierung beim Festhalten an der neunten Elbvertiefung?

Maßgeblich sind rechtliche Gründe:

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen nicht vor, dass ein bereits erteiltes Einvernehmen zu einem Ausbauvorhaben einer Bundeswasserstraße widerrufen werden kann. Daher waren sowohl sachliche wie auch politische Gründe gleichermaßen ausschlaggebend. Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat waren und sind irrelevant. Für das weitere verfahren ist der Vorlagebeschluss beim EuGH und die letztendliche Entscheidung des BVerwG von entscheidender Bedeutung.

2. Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Stefan Wenzel in der Drucksache 16/4036, Auszug: „Die parallele und wiederholte Vertiefung aller Flussmündungen in der Deutschen Bucht ist weder ökologisch noch ökonomisch verantwortbar“: Weshalb hält die Landesregierung an den beantragten und im Verfahren befindlichen Flussvertiefungen, insbesondere an der neunten Elbvertiefung, fest?

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

3. Vor dem Hintergrund, dass die anstehende Fahrrinnenanpassung der Tideelbe die letzte zurzeit geplante Flussvertiefung für diesen Flussabschnitt der Elbe darstellt: Welche Flussvertiefungen sind aus Sicht der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen noch erforderlich und voraussichtlich in der laufenden Legislaturperiode zu beantragen?

Die Landesregierung erwägt zurzeit nicht, beim Bund neue Anträge auf Flussvertiefungen zu stellen. Zu den von früheren Landesregierungen beantragten Flussvertiefungen im Bereich der Unterweser und der Außenems wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Solange eine Entscheidung in den hierzu anhängigen Rechtsverfahren nicht ergangen ist, wird die Landesregierung hierzu keine Einschätzung abgeben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2015
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2015

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