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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ im Landkreis Holzminden (Teil 1)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Christian Grascha, Christian Dürr und Dr. Gero Hocker (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Jahr 2010 hat die Kreisverwaltung des Landkreises Holzminden vorgeschlagen, die acht im Kreisgebiet bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) zusammenzufassen. Ziel war es, in der neuen LSG-Verordnung die Erhaltungsziele der FFH- beziehungsweise Vogelschutzrichtlinie zu verankern, um EU-Vorgaben zu erfüllen. An dem dann folgenden Verfahren zur Vorbereitung der Neuverordnung des LSG „Sollingvorland-Wesertal“ haben Träger öffentlicher Belange mitgewirkt. Um einen Konsens zu erreichen, wurden zahlreiche Zugeständnisse gemacht. Beispielsweise haben die betroffenen Landwirte darauf verzichtet, in dem betreffenden Gebiet Windenergieanlagen auf ihren Flächen zu errichten.

In Folge der veränderten politischen Mehrheitsverhältnisse im Kreistag von Holzminden wurde 2013 ein neuer Verordnungsentwurf vorgelegt, der in Bezug auf die Errichtung von baulichen Anlagen und die Heckenpflege eine erhebliche Verschärfung und damit Abkehr von den bis dahin erreichten konsensualen Ergebnissen darstellte. Beispielsweise bedarf demnach die Errichtung baulicher Anlagen mit über 400 m² Grundfläche oder über 4 m Höhe in Zukunft der Zustimmung des Kreistages. Das laufende Verfahren zur Vorbereitung der Neuverordnung des LSG wurde somit abgebrochen und neu aufgenommen. Dieser Vorgang war verwaltungsrechtlich nach Auffassung der Rechtsdezernentin des Landkreises Holzminden nicht rechtmäßig. Aufgrund der bestehenden Zweifel ist seitens des Landkreises geplant, den Verordnungsentwurf zur Prüfung an das Umweltministerium weiterzuleiten. In Bezug zur Errichtung baulicher Anlagen in dem geplanten LSG „Sollingvorland-Wesertal“ ist auf der Internetseite des Kreisverbandes Holzminden der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu lesen: „Eine Aufweichung von Regeln gegenüber großen baulichen Anlagen kommt für uns nicht in Frage. Der bisherige Schutz gegenüber großgewerblicher Massentierhaltung muss erhalten bleiben (...) Die Grünen wollen Bauen für landwirtschaftliche Nutzung in engen Grenzen mit Auflagen erlauben, aber große Massentierhaltungsanlagen verhindern.“ An diesen Zielen sind die Bestimmungen in dem beschlossenen LSG-Verordnungsentwurf ausgerichtet.

1. Waren nach Auffassung der Landesregierung der Abbruch und die anschließende Neuaufnahme des Verfahrens zur Vorbereitung der Neuverordnung des LSG „Sollingvorland-Wesertal“ aufgrund geringfügiger Gebietsveränderungen des LSG rechtlich einwandfrei?

2. Ist nach Auffassung der Landesregierung der Inhalt des Verordnungsentwurfes über das LSG “Sollingvorland-Wesertal“, insbesondere in Bezug auf die Errichtung von baulichen Anlagen und die Heckenpflege, rechtlich einwandfrei?

3. Sollte nach Auffassung der Landesregierung die fachliche Entscheidung über die Genehmigung baulicher Anlagen in Landschaftsschutzgebieten, wie im Verordnungsentwurf über das LSG “Sollingvorland-Wesertal“ vorgesehen, dem Landkreistag oder der unteren Naturschutzbehörde als Fachbehörde eines Landkreises vorbehalten sein?

Vorbemerkung der Landesregierung

Die angesprochene, durch den Landkreis Holzminden mit Sitzung des Kreistages vom 20. April 2015 beschlossene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Sollingvorland- Wesertal" wurde - wie laut Vorbemerkung der Abgeordneten bereits erwähnt - vor einer Bekanntmachung dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter Bezugnahme auf § 88 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zur Prüfung übermittelt und liegt in den zuständigen Referaten seit dem 06. Mai 2015 vor. Das sehr umfänglichen und auch schon mehrere Jahre andauernde Verfahren sowie die in Rede stehenden und teilweise auch durch die Anfrage berührten Verordnungsinhalte sind noch in der Prüfung, hierfür bedarf es ergänzender Informationen durch den Landkreis Holzminden. Insoweit können die aufgeworfenen Fragen der Anfrage nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit und vorgreiflich zur erfolgenden Prüfung nach § 88 NKomVG erfolgen. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird - nach erfolgter Prüfung - dem Landtag diese alsbald übermitteln.

1. Waren nach Auffassung der Landesregierung der Abbruch und die anschließende Neuaufnahme des Verfahrens zur Vorbereitung der Neuverordnung des LSG „Sollingvorland-Wesertal“ aufgrund geringfügiger Gebietsveränderungen des LSG rechtlich einwandfrei?

siehe Vorbemerkung

2. Ist nach Auffassung der Landesregierung der Inhalt des Verordnungsentwurfes über das LSG „Sollingvorland-Wesertal“, insbesondere in Bezug auf die Errichtung von baulichen Anlagen und die Heckenpflege, rechtlich einwandfrei?

siehe Vorbemerkung

3. Sollte nach Auffassung der Landesregierung die fachliche Entscheidung über die Genehmigung baulicher Anlagen in Landschaftsschutzgebieten, wie im Verordnungsentwurf über das LSG „Sollingvorland-Wesertal“ vorgesehen, dem Landkreistag oder der unteren Naturschutzbehörde als Fachbehörde eines Landkreises vorbehalten sein?

siehe Vorbemerkung

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2015

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