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Antwort auf die mündliche Anfrage: Hat sich Umweltminister Wenzel in das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Deponie Lüthorst persönlich eingemischt?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit Monaten verzögert sich das abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren zu der aus Entsorgungsgründen notwendigen Erweiterung der Deponie Lüthorst, obwohl der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig seit Langem vorliegt. Erhebliche wirtschaftliche Schäden der anhaltenden Verfahrensverzögerung sind zu befürchten.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Gesellschaft für die Aufbereitung und Verwertung von Reststoffen mbH (GFR) betreibt in Lüthorst (Landkreis Northeim) in einem ehemaligen Gipsabbau eine Deponie für die Ablagerung von Aschen und Rückstände aus der Rauchgasentschwefelung von Kraftwerken. Das genehmigte Ablagerungsvolumen ist nahezu erschöpft. Die GFR hat daher beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (GAA Braunschweig) die Erweiterung der Deponie beantragt. Die Erweiterungsfläche liegt zum überwiegenden Teil im EU-Vogelschutzgebiet „Sollingvorland“, das dort noch nicht hoheitlich gesichert ist (sogenanntes faktisches Vogelschutzgebiet).

Aufgrund des erheblichen Interesses an dieser Deponieerweiterung in der Öffentlichkeit und im parlamentarischen Raum, der Bedeutung dieser Deponie für die Entsorgung von Abfällen aus niedersächsischen Kraftwerken sowie der Inanspruchnahme einer Fläche, die in einem faktischen EU-Vogelschutzgebiet liegt, hat das Niedersächsische Umweltministerium (MU) das GAA Braunschweig gebeten, den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses vor der Herausgabe dem MU zur Einsichtnahme vorzulegen.

Bei der Durchsicht des Entwurfes ist festgestellt worden, dass naturschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Deponie im Hinblick auf das Beeinträchtigungs- und Störungsverbot der EU-Vogelschutzrichtlinie noch nicht ausreichend geklärt waren. Die für die Bewertung dieses Sachverhaltes erforderliche Stellungnahme wurde vom GAA Braunschweig bei der unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Northeim) mit Fristsetzung angefordert. Diese Stellungnahme wurde jedoch erst Ende Mai 2017 vollständig und bewertbar vorgelegt, nachdem das MU deren Vorlage mit Hilfe von zwei fachaufsichtlichen Weisungen eingefordert hat.

Auf der Grundlage dieser Stellungnahme ist es dem GAA Braunschweig nunmehr möglich, den Planfeststellungbeschluss nach entsprechender Überarbeitung zu erlassen.

1. Stimmt es, dass das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig den Planfeststellungsbeschluss nur nach Zustimmung des Umweltministers Wenzel, der sich seit Längerem persönlich mit dem Vorgang befasst, herausgeben darf?

Es stimmt, dass das MU das GAA Braunschweig gebeten hat, den Planfeststellungbescheid erst nach Freigabe durch das MU zu erlassen. Aus den in der Vorbemerkung dargelegten Gründen hat sich Herr Minister Wenzel mit diesem Vorgang befasst.

2. Ist Umweltminister Wenzel bereit, die persönliche Verantwortung für drohende Amtshaftungsansprüche in dieser Sache zu übernehmen und die zuständigen Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig von etwaigen Schadensersatzforderungen der antragstellenden Betreibergesellschaft freizustellen?

Anhaltspunkte für eine Amtspflichtverletzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GAA Braunschweig, die Voraussetzung für Amtshaftungsansprüche wäre, sind nicht erkennbar.

3. Welche Absprachen haben Minister Wenzel und/oder die Leitung seines Büros mit den Gegnern des Deponiererweiterungsvorhabens bzw. mit der Landrätin des Landkreises Northeim getroffen?

Es wurden keine Absprachen getroffen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

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