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Antwort auf die mündliche Anfrage: Ist der Eggermühlenbach FFH-Gebiet oder nicht?

Vorbemerkung der Abgeordneten

Wie das Bersenbrücker Kreisblatt am 23. Juni 2015 berichtete, hat das Umweltforum Osnabrücker Land (der Zusammenschluss der Umweltverbände in Stadt und Landkreis Osnabrück) gegen die geplante und vom Landkreis Osnabrück inzwischen genehmigte Verlegung des Ostarmes des Eggermühlenbachs Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück erhoben. Die Naturschützer machen geltend, dass der in Rede stehende Abschnitt des Eggermühlenbachs die Anforderungen zur Meldung und Ausweisung als FFH-Gebiet erfüllt, jedoch aus anderen als den einzig ausschlaggebenden naturschutzfachlichen Gründen nicht in das FFH-Gebiet „Bäche im Artland“ einbezogen wurde.

Der betreffende Abschnitt des Eggermühlenbachs sei ursprünglich im FFH-Vorschlag des niedersächsischen Umweltministeriums enthalten gewesen, jedoch auf Druck der Gemeinde Nortrup und des Landkreises Osnabrück „heimlich wieder gestrichen worden“, berichtete das Bersenbrücker Kreisblatt unter Berufung auf das Umweltforum. Das Ministerium habe sich „nach internen Aktenvermerken sogar unter Umweltminister Sander heftig gegen die Herausnahme des Abschnitts aus dem FFH-Gebiet gewehrt“, zitiert der genannte Bericht aus einer Pressemitteilung des Umweltforums. Gestützt wird die Position der Naturschützer auch durch eine Vorlage des Fachdienstes 7 des Landkreises Osnabrück vom 9. November 2004. Daraus geht hervor, dass sich der Landkreis Osnabrück beim Umweltministerium für die Herausnahme des in Rede stehenden Teils des Egger-mühlenbaches aus der FFH-Kulisse eingesetzt hat, um die Erweiterung eines fleischverarbeitenden Betriebes nicht zu erschweren. Offenbar war der Landkreis in diesem Ansinnen gegenüber dem Umweltministerium allerdings bis zur Erstellung der Vorlage nicht erfolgreich: „Ziel nur tlw. erreicht, Alternativvorschlag nicht berücksichtigt“ heißt es dort. Offenbar hat sich der Erfolg aus Sicht des Landkreises Osnabrück dann zu einem späteren Zeitpunkt doch noch eingestellt; nach Aussage des Umweltforums im Jahr 2006, also deutlich nach Meldung der dritten Tranche der niedersächsischen FFH-Gebiete.

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkung der Landesregierung

Die niedersächsischen FFH-Gebiete sind in mehreren Tranchen zwischen 1998 und 2007 an die EU-Kommission gemeldet worden. Der Ostarm des Eggermühlenbaches wurde 1999 im Rahmen der sogenannten zweiten Meldetranche als Teil des FFH-Gebietes Nr. 53 „Bäche im Artland“ vom Umweltministerium vorgeschlagen. Dieses Gebiet wurde als repräsentatives Fließgewässer der Ems-Hunte-Geest und Dümmer-Geestniederung sowie insbesondere als bedeutender Lebensraum von FFH-Fischarten (Bachneunauge, Groppe, Steinbeißer) ausgewählt. Die Vorschläge sind im Herbst 1999 im Rahmen öffentlicher Beteiligungsverfahren, die von den damaligen Bezirksregierungen durchgeführt wurden, mit den Betroffenen intensiv diskutiert worden. Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren wurden von den Bezirksregierungen berichtet und anschließend in den FFH-Arbeitskreisen „Wirtschaft“ und „Landwirtschaft“ erörtert sowie zur Vorbereitung des Meldebeschlusses durch die Landesregierung mit den Ressorts abgestimmt. Der Ostarm des Eggermühlenbaches wurde im Zuge der Ressortabstimmung im Oktober 1999 aus dem Meldevorschlag gestrichen. Die Meldung an die EU-Kommission erfolgte im Frühjahr 2000.

Im Rahmen der FFH-Nachmeldung im Jahre 2004 ist der südliche Teil des Ostarmes des Eggermühlenbaches als Erweiterung des FFH-Gebietes Nr. 53 „Bäche im Artland“ zusätzlich gemeldet worden.

1. Wann (genauer Monat) wurde seitens des Umweltministeriums entschieden, den in Rede stehenden Teil des Eggermühlenbaches entgegen der vorherigen Absicht doch nicht als FFH-Gebiet auszuweisen?

Die Änderung erfolgte im Oktober 1999.

2. Aus welchen Gründen wurde schließlich darauf verzichtet, den Ostarm des Eggermühlenbaches als FFH-Gebiet zu melden?

Aus den aus dieser Zeit noch vorhandenen Akten lassen sich die genauen Umstände der fast 16 Jahre zurückliegenden Herausnahme des Ostarmes des Eggermühlenbaches aus dem Meldevorschlag Nr. 53 „Bäche im Artland“ nicht mehr rekonstruieren.

3. Wie bewertet die Landesregierung die Herausnahme des Ostarmes des Eggermühlenbaches aus der FFH-Kulisse aus heutiger Sicht?

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN (Fachbehörde für Naturschutz)) ist mit der Prüfung beauftragt worden, ob der Ostarm (nördlicher Teil) des Eggermühlenbaches eine fachliche Eignung als FFH-Gebiet aufweist. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2015

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