Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Antwort auf die mündliche Anfrage: Kann die Landesregierung Transporte nuklearer Brennstäbe nach Belgien unterbinden?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Jörg Bode und Christian Dürr (FDP) geantwortet.


Vorbemerkung der Abgeordneten

Umweltminister Stefan Wenzel kündigte gegenüber der Presse an, dass er prüfen wolle, ob Transporte von Brennelementen aus der Brennelementefabrik in Lingen in das Kernkraftwerk Doel (Belgien), welches aufgrund möglicher Sicherheitsmängel seit einiger Zeit in der Kritik steht, unterbunden werden könnten. Es besteht eine Transporterlaubnis des Bundesamts für Strahlenschutz bis Januar 2017. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums ist eine Untersagung dieser Transporte rechtlich nicht möglich. Weiterhin forderte Wenzel eine internationale Inspektion der Anlagen.

1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um Transporte aus Lingen nach Doel auf welcher Rechtsgrundlage zu unterbinden?

2. Gab es Gespräche der Landesregierung mit dem Bundesumweltministerium, Transporte aus Lingen nach Belgien nach 2017 nicht mehr genehmigen zu lassen? Wenn nein, folgen solche Gespräche noch? Wenn ja, welches Ergebnis hatten die Gespräche?

3. Wie soll die internationale Inspektion, die Minister Wenzel forderte, konkret ausgestaltet sein, soll diese nur belgische Kernkraftwerke prüfen, und auf welcher Rechtsgrundlage soll sie was in welcher Form prüfen?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkung der Landesregierung

Bereits 2012 wurden in den belgischen Atomkraftwerken Doel-3 und Tihange-2 mehrere tausend Prüfanzeigen an den Reaktordruckbehältern festgestellt, die auf Fertigungsfehler bei der Herstellung hinwiesen. Die hohe sicherheitstechnische Bedeutung der Befunde war Anlass für die sofortige Prüfung der Übertragbarkeit auf andere Reaktoren, auch in anderen Ländern. Es wurde festgestellt, dass der Fehler auf deutsche Reaktoren nicht übertragbar ist.

Bei den belgischen Reaktoren besteht eine signifikante Abweichung von der hohen Qualitätsanforderung, die an solche Komponenten gestellt wird und die die Frage aufgeworfen hat, ob diese Reaktoren weiter betrieben werden können.

Nach Bewertung der Befunde hat die belgische Atomaufsichtsbehörde (FANC) im Mai 2013 entschieden, dem Wiederanfahren der belgischen Anlagen unter Auflagen zu weiteren Untersuchungen zuzustimmen, aber bereits im März 2014 sind die beiden Anlagen aufgrund dieser weiteren Untersuchungsergebnisse wieder vom Netz genommen worden.

Im November 2015 hat die belgische Atomaufsicht ihre erneute Entscheidung zum Wiederanfahren bekannt gegeben und sie mit dem Vorliegen neuer sicherheitstechnischer Nachweise begründet.

Das Bundesumweltministerium hat die Einladung der belgischen Aufsichtsbehörde zu einem internationalen Workshop am 11. und 12. Januar angenommen, weil aus Sicht deutscher Experten die Nachweise, dass die belgischen Reaktoren bis zum Ende ihrer Laufzeit nach 40 Jahren sicher betrieben werden können, hinterfragt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund ist es aus der Sicht der Landesregierung nachvollziehbar, dass sich die Bevölkerung in den Nachbarländern große Sorgen macht. Die Auswirkungen kerntechnischer Unfälle machen an Ländergrenzen nicht Halt.

1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um Transporte aus Lingen nach Doel auf welcher Rechtsgrundlage zu unterbinden?

Die ANF wird als kerntechnische Produktionsanlage von der niedersächsischen Atomaufsicht überwacht. Ob die dort hergestellten Brennelemente spezifikationsgerecht hergestellt werden und ob sie in der bestellenden Anlage aus Sicherheitsgründen überhaupt eingesetzt werden können, wird von der für die jeweilige Anlage zuständigen Aufsichtsbehörde geprüft. Die Abgabe der Brennelemente setzt voraus, dass der Abnehmer im Besitz einer Umgangsgenehmigung ist, was hier vorausgesetzt werden kann. Prüfrechte des Landes im Hinblick auf die Ausfuhr der Brennelemente bestehen nicht. Die Ausfuhr bedarf einer Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (§ 3 AtG). Weiterhin ist eine Beförderungsgenehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz erforderlich (§ 4 AtG).

2. Gab es Gespräche der Landesregierung mit dem Bundesumweltministerium, Transporte aus Lingen nach Belgien nach 2017 nicht mehr genehmigen zu lassen? Wenn nein, folgen solche Gespräche noch? Wenn ja, welches Ergebnis hatten die Gespräche?

Deutschland hat mit seinen Nachbarstaaten bilaterale Abkommen geschlossen, in denen der Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen vereinbart wurde. Umfangreiche Kontakte bestehen mit Frankreich, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, und der Tschechischen Republik. Mit diesen Staaten wurden gemeinsame Kommissionen bzw. Expertengruppen eingerichtet. Die Landesregierung wird beim Bundesumweltministerium anregen, ein analoges Abkommen mit Belgien zu schließen.

3. Wie soll die internationale Inspektion, die Minister Wenzel forderte, konkret ausgestaltet sein, soll diese nur belgische Kernkraftwerke prüfen, und auf welcher Rechtsgrundlage soll sie was in welcher Form prüfen?

Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls machen an nationalen Grenzen nicht halt. Nach den wiederholt berichteten Mängeln an den belgischen Reaktoren der Firma Electrabel in Doel und Tihange begrüßt die Landesregierung den ersten Schritt der belgischen Aufsichtsbehörde, die zu einem internationalen Arbeitstreffen im Januar 2016 eingeladen hat. Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben an diesem Treffen teilgenommen und der belgischen Seite offene sicherheitstechnische Fragen übergeben. Die Landesregierung begrüßt es, dass die belgische Atomaufsicht zu weiteren bilateralen Fachgesprächen mit Bund und Ländern bereit ist, wie es sie seit vielen Jahren mit anderen Nachbarländern bereits gibt. Mit den Niederlanden gibt es beispielsweise einen regelmäßigen Austausch im Rahmen der Deutsch-Niederländischen Kommission für grenznahe Kernkraftwerke (NDKK) auf der Grundlage eines Staatsvertrages. Eine internationale Inspektion wird angesichts der wachsenden Sorgen in der deutschen Bevölkerung für sinnvoll gehalten. Dafür wird sich die Landesregierung bei den angekündigten bilateralen Gesprächen einsetzen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln