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Antwort auf die mündliche Anfrage: Ritterhude - Umsetzung der Ankündigungen von Minister Wenzel (Teil 2)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jörg Bode, Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen, Horst Kortlang, Gabriela König und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 9. September 2014 ereignete sich eine Explosion auf dem Gelände der Chemiefabrik Organo Fluid GmbH in Ritterhude, bei der ein Mitarbeiter tödlich verletzt wurde, große Teile der Fabrik und angrenzende Privatgebäude zerstört wurden.

Herr Minister Wenzel unterrichtete den Landtag am 22. Januar und am 2. Februar 2015 persönlich über die Versäumnisse der ihm unterstehenden Gewerbeaufsichtsverwaltung. Dabei führte er am 22. Januar im Hinblick auf konkrete Konsequenz u. a. aus:

„(...) Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter werden per Erlass aufgefordert, dass zukünftig Entscheidungen, ob eine Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage einer Anzeige nach § 15 BImSchG oder einer Genehmigung nach § 16 BImSchG bedarf, zwischen dem zuständigen Betriebssachbearbeiter und der Genehmigungsstelle des Amtes abzustimmen sind.

(...) Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter werden aufgefordert, für die Überwachung von sogenannten IED-Anlagen, also von Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie, eine aktualisierte Dokumentation des Genehmigungs-, Anzeigen- und Erlaubnisstatus mit einer aktuellen Auflistung der zu erfüllenden Nebenbestimmungen für die Anlagen zu erstellen.

(...) Vom Anlagenbetreiber vorgelegte Kataster müssen anhand der eigenen Aktenlage geprüft, verifiziert und auf einen vollständigen Stand gebracht werden bzw. muss untersucht werden, ob das der Fall ist. Wir werden in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium auch die arbeitsschutzrechtliche Überwachungsmatrix überprüfen.

(...) Zudem wird geprüft, ob Anhaltspunkte für Dienstvergehen bestehen, die die Einleitung eines Disziplinarverfahrens erfordern.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Zu welchem Ergebnis hat die angekündigte Katasterüberprüfung geführt?

2. Zu welchem Ergebnis hat angekündigte Überprüfung der arbeitsschutzrechtlichen Überwachungsmatrix geführt?

3. Zu welchem Ergebnis haben die angekündigten disziplinarrechtlichen Prüfungen geführt?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Im Hinblick auf die zu erstellende Dokumentation sind die vom Anlagenbetreiber vorgelegten Kataster zu prüfen. Bei einem Kataster mit der Dokumentation des Genehmigungs-/ Erlaubnisstatus einer IED-Anlage sowie einer aktuellen Auflistung der für die IED-Anlagenüberwachung maßgeblichen Nebenbestimmungen handelt es sich um eine Dokumentation, in der alle die Anlage betreffenden Anträge, Genehmigungen, Änderungsgenehmigungen, Anzeigen, Anordnungen sowie Widerspruchs- und Klagebescheide, Erlaubnisse und VAwS-Eignungsfeststellungen unter Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage und der entscheidenden Behörde sowie sämtliche für die IED-Anlagenüberwachung maßgeblichen Nebenbestimmungen - aus den Bereichen Luftverunreinigungen einschließlich Gerüche, Lärm, sonstige Umwelteinwirkungen (wie Erschütterungen, Licht, Wärme etc.), Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), Abfall und Anlagensicherheit – zu finden sind. Dabei handelt es sich – insbesondere bei bereits seit Jahrzehnten bestehenden und ggf. mehrfach geänderten Anlagen – um umfangreiche Dokumentationen, deren Erstellung einen erheblichen Zeitaufwand erfordert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Eine Dokumentation des Genehmigungs-/Erlaubnisstatus der fast 1.000 einer Überwachung durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen unterliegenden IED-Anlagen sowie eine aktuelle Auflistung der für die IED-Anlagenüberwachung maßgeblichen Nebenbestimmungen liegt für einen Teil der IED-Anlagen bereits vor. Ziel ist, dass diese Kataster für sämtliche nach Überwachungsplan in jährlichem Turnus zu überwachende IED-Anlagen bis zum 31.12.2015, für nach Überwachungsplan alle 2 Jahre zu überwachenden IED-Anlagen bis zum 31.12.2016 und für nach Überwachungsplan alle 3 Jahre zu überwachenden IED-Anlagen bis zum 31.12.2017 erstellt sind. Dabei gilt die Vorgabe, dass in den genannten Zeiträumen vom Anlagenbetreiber vorgelegte Kataster anhand der eigenen Aktenlage geprüft, verifiziert und auf einen vollständigen Stand gebracht werden müssen.

Zu 2:

Bezüglich der arbeitsschutzrechtlichen Überwachungsmatrix sind das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz übereingekommen, dass dies durch Konkretisierungen der Systemprüfung im Arbeitsschutz erfolgen soll.
Um eine praxisgerechte Lösung zu erreichen, soll diese Konkretisierung federführend durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter Beteiligung der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter erarbeitet werden. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.

Zu 3:

Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

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