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Antwort auf die mündliche Anfrage: Umweltsündern und -sünden auf der Spur - Können Drohnen die Marineflieger entlasten?

Antwort auf die mündliche Anfrage: Umweltsündern und -sünden auf der Spur - Können Drohnen die Marineflieger entlasten?
Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Gabriela König, Jörg Bode und Dr. Gero Hocker (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

„Flaminia“, „Pallas“, „Erika“, „Prestige“ und „Flinterstar“ sind bekannte Schiffsnamen, die mit Schiffsunglücken in der Nordsee in Verbindung stehen. Neben den vielen Tausend Schiffen, die zum Teil mit Gefahrgut beladen sind, kommt in der Deutschen Bucht bzw. in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) noch das Gefahrenpotenzial von Öl- und Gasbohrplattformen und Offshorewindparks zum Tragen. Die Gefahr eines Zwischenfalls in der Nordsee, welcher sich schnell auf sensible Ökosysteme und Fischfanggründe auswirken würde, ist in einem der dichtest befahrenen Seegebiete allgegenwärtig.

Das „Sicherheitskonzept Deutsche Küste“ umfasst die Luftüberwachung zur Erkennung von Meeresverschmutzungen. Hierfür steigt mehrmals täglich, aber in unregelmäßigen Abständen die „Pollution Control“ des Marinefliegergeschwaders 3 im Auftrag des Havariekommandos für Patrouillen auf. Die dazugehörigen Flugzeuge des Typs Dornier 228 gehören nicht der Bundeswehr, sondern dem Bundesverkehrsministerium. Sie unterstehen dem Havariekommando, die Materialverantwortung liegt aber wieder bei der Bundeswehr, die auch die Besatzung stellt. Es gelten eine 24-Stunden-Bereitschaft und ein Vorlauf von zwei Stunden bis zur Einsatzfähigkeit. Die Crews bestehen aus mindestens drei Soldaten, und je nach Schadenslage können im Notfall bis zu sieben Personen an Bord sein. Regionalabkommen mit Dänemark und den Niederlanden garantieren eine flächendeckende Kontrolle von 115 000 km² Fläche.

Am 6. Oktober 2015 ist der Frachter „Flinterstar“ mit einem Gastanker kollidiert und anschließend gesunken. Die Havarie ist mit dem Austritt von Öl verbunden. Im Rahmen der Überwachung der Folgen der Havarie kamen „Unmanned Aerial Vehicles“ der belgischen Luftwaffe zum Einsatz. Diese Drohnen haben sowohl den internationalen Schiffsverkehr in der belgischen AWZ observiert als auch die Aufgabe Umweltverschmutzungen aufzudecken verfolgt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Umweltüberwachung aus der Luft wird in der Deutschen Bucht, der Ausschließlichen Wirtschaftszone und den niedersächsischen Küstengewässern durch Hubschrauber der Bundespolizei, der Landespolizei sowie durch die speziell ausgestatteten Sensorflugzeuge des Havariekommandos durchgeführt. Diese überfliegen die Gewässer teils mehrfach täglich und kontrollieren u.a. die Gewässer auf Schadstoffeinträge.

Der Einsatz von Unmanned Aerial Vehicles (UAVs) mit einem Gewicht kleiner 5 kg ist gemäß der aktuellen Rechtslage nur im optischen Nahbereich und nur bis zu einer Flughöhe bis 100m zulässig, da die Drohne alleine nicht in der Lage ist, sich vom weiteren Verkehr im Luftraum zu separieren. Eine Separation ist aus Gründen der Gefährdung anderer Teilnehmer am Flugverkehr aber zwingend vorgeschrieben.

Für den Einsatz von UAVs mit einem Gewicht zwischen 5 und 150 kg muss zusätzlich ein Flugbeschränkungs- oder Flugsperrgebiet ausgewiesen werden, in dem sich das Fluggerät bewegen kann, ohne die allgemeine Luftfahrt zu gefährden. Aus der Steuerung dieser Fluggeräte ergibt sich die analoge Problematik der nicht möglichen eigenständigen Separierung, was zur Konsequenz hat, dass die UAVs sich nur im optischen Nahbereich aufhalten dürfen.

Die aktuelle Fassung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ vom 11.07.2001 (§6 NWattNPG) schließt einen Einsatz von UAVs aus naturschutzrechtlichen Gründen in dem Nationalpark Wattenmeer aus. Im Einzelfall müsste eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Potenziale und Möglichkeiten der Seeraum- und Umweltüberwachung in der Deutschen Bucht bzw. AWZ und im Weltnaturerbe Wattenmeer durch „Unmanned Aerial Vehicles“?

Eine Ergänzung der o.g. Routinebefliegungen durch UAVs ist aufgrund der in den Vorbemerkungen dargestellten Probleme im Luftverkehrsraum zurzeit nicht angedacht.

2. Vor dem Hintergrund der Amtshilfe der belgischen Luftwaffe im Falle der „Flinterstar“ (http://www.thb.info/en/rubriken/maritime-sicherheit/single-view/news/drohnen-helfen-bei-kontrolle.html): Wurde oder wird die Einsatzmöglichkeit von Drohnen zur Seeraum- und Umweltüberwachung in der Deutschen Bucht bzw. in der AWZ von der Landesregierung im „Kuratorium Maritime Notfallvorsorge“ eingebracht? Wenn ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?

Zurzeit wird im Kuratorium Maritime Notfallvorsorge keine Diskussion bezüglich des regelmäßigen Einsatzes von UAVs geführt. Die Landesregierung sieht aufgrund der aufgezeigten Rechtslage derzeit auch keine Veranlassung, das Thema in das Kuratorium einzubringen. Im Zuge der Aufstellung des deutschen Maßnahmenprogramms nach Artikel 13 der Richtlinie 2008/56/EG (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) wurde jedoch auf Initiative Niedersachsens vom Bund und den Küstenländern eine Maßnahme „Verhütung und Bekämpfung von Meeresverschmutzungen – Verbesserung der maritimen Notfallvorsorge und des Notfallmanagements“ entwickelt, wonach in den nächsten Jahren das Strategiekonzept des Havariekommandos fortgeschrieben werden soll. Unter anderem sind dabei vorgesehen und auch im Maßnahmenkennblatt konkret aufgeführt:

  • Weiterentwicklung der luftgestützten Aufklärung und Verfolgung von Meeresverschmutzungen als Maßnahme zur Abschreckung gegen illegale Schadstoffeinleitungen,

  • Intensivierung der satellitengestützten Erkennung von Gewässerverschmutzungen,

  • Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten von Drohnen für die luftgestützte Aufklärung von Meeresverschmutzungen.

    Der Entwurf des MSRL-Maßnahmenprogramms lag bis zum 30.09.2015 der interessierten Öffentlichkeit zur Stellungnahme vor. Eine Beschlussfassung ist im ersten Quartal 2016 vorgesehen.

3. Kann sich die Landesregierung den Einsatz von modernen Drohnen zur Unterstützung der Arbeit des Havariekommandos und zur Entlastung der Marineflieger vorstellen?

Das Havariekommando erkundet zurzeit die Einsatzmöglichkeiten von UAVs im Rahmen von Schadensfällen. Hier werden die Einsatzmöglichkeiten zur Lageerkundung und Lagebeurteilung in einem begrenzten und für den sonstigen Flugverkehr gesperrten Luftraum erkundet. Ein Einsatz ist insbesondere bei Unfällen mit Gefahrgutbeteiligung oder Brandereignissen denkbar, um Risiken für die Einsatzkräfte zu minimieren.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2015

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