Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Antwort auf die mündliche Anfrage: Wann wurde Minister Wenzel über die Funde von kontaminiertem Wasser im Atomkraftwerk Stade informiert?

Pressemitteilung 128/2014

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) geantwortet.

Der Abgeordnete hatte gefragt:

In der Presseinformation Nr. 122/2014 des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) vom 9. September 2014 wird mitgeteilt, dass sich der Rückbau des Atomkraftwerks Stade (KKS) um bis zu vier Jahre verzögert, weil dort bereits im Februar eine nicht erwartete Kontamination festgestellt worden sei.

Die Bremer Tageszeitung berichtet am 16. September 2014 in dem Artikel „Kritik an Informationspolitik des Umweltministeriums“ über eine Unterrichtung, die zu dieser Thematik im Umweltausschuss des Landtags stattgefunden hat. Laut diesem Bericht waren die dort anwesenden Ministeriumsmitarbeiter nicht bereit mitzuteilen, wann Minister Wenzel über das Problem informiert worden sei. Der zuständige Referatsvizeleiter wird mit den Worten zitiert: „Das bitte ich, ihn selbst zu fragen. Ich bin nicht autorisiert, darüber Auskünfte zu erteilten.“

Dagegen schreibt die Hannoversche Allgemeine Zeitung ebenfalls am 16. September 2014 in dem Artikel „AKW Stade: Minister wusste von nichts“, dass nach Aussagen des zuständigen Referatsleiters der Minister im Februar nicht informiert worden war, weil es sich um keinen besonderen Vorgang handele und niemand gefährdet worden sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde Minister Wenzel durch Mitarbeiter seines Hauses über die gefundenen Kontaminationen im Atomkraftwerk Stade erstmals informiert?

2. Sollte der Minister bereits im Februar über die Funde informiert worden sein: Welche Gründe führten dazu, dass er diese Information nicht an die Öffentlichkeit weitergab und auch in der Debatte um die Entsorgung des Bauschutts aus dem KKS für sich behielt?

3. Sollte der Minister erst Anfang September informiert worden sein, warum?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Der Kontaminationsbefund am Boden des Containments des Atomkraftwerks Stade (KKS) wurde am 28.01.2014 von den Betreiberinnen des KKS festgestellt; die atomrechtliche Aufsichtsbehörde wurde zeitnah mündlich informiert. Das Ereignisprotokoll der Betreiberinnen des KKS wurde am 05.02.2014 erstellt und der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde vor Ort übergeben.

Der Kontaminationsbefund am Boden des Containments des Kernkraftwerks Stade ist nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung nicht meldepflichtig.

Der Kontaminationsbereich befindet sich im Kontrollbereich im Containment, zur Ermittlung des betroffenen Bereichs wurde ein mehrwöchiges Beprobungsprogramm durchgeführt, die Menge an kontaminiertem Beton beträgt etwa 600 bis 1.000 Mg.

Es wurden weder Korrosionsbefunde an freigelegtem Bewehrungsstahl noch am Stahl des Sicherheitsbehälters festgestellt.

Die gemessene Dosisleistung lässt ein betriebsübliches Arbeiten im Kontrollbereich zu.

Es gibt keine Auswirkungen für Einzelpersonen bzw. die Bevölkerung.

Die Kontamination führt dazu, dass der befundbehaftete Betonbereich nicht durch eine Freimessung an der stehenden Gebäudestruktur nach Grobdekontamination freigegeben werden kann, sondern abgebaut werden muss und der entstehende Bauschutt abhängig vom Aktivitätsgehalt als radioaktiver Abfall zu entsorgen ist oder nach § 29 StrlSchV zur Beseitigung auf Deponien oder uneingeschränkt freigegeben werden kann.

Um den befundbehafteten Betonbereich für solche Abbautätigkeiten zugänglich zu machen, müssen aber zunächst die darauf aufbauenden Gebäudestrukturen abgebaut werden. Nach Prüfung der technischen Handlungsoptionen haben sich die Betreiberinnen des KKS für eine Option entschieden und dies in der Besprechung am 04.09.2014 mitgeteilt und erläutert. Der Abbau des Kernkraftwerks wird sich danach um 3 – 4 Jahre verlängern.

Die vorgesehene Handlungsoption erscheint im Rahmen der bestehenden atomrechtlichen Genehmigungsbescheide für den Abbau sowie der verfahrenslenkenden Bescheide für die Freigabe von Gebäudeteilen und Gebäuden durchführbar, die konkrete Prüfung wird im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren erfolgen.

Der direkte Abbau des Kernkraftwerks Stade wird fortgeführt. Die zusätzlichen Kosten sind von den Betreiberinnen des KKS zu tragen.

Herr Minister Wenzel wurde nach Entscheidung der Betreiberinnen des KKS für die vorgesehene Handlungsoption und damit einhergehender Klarheit zu konzeptionellem Vorgehen, Relevanz für das atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren und Zeitrahmen informiert.

Ein unmittelbar sicherheitstechnischer Anlass für eine sofortige Information von Herrn Minister Wenzel bestand nicht, gleichwohl werden die Regeln für interne Meldungen grundsätzlich überprüft. Der Vorgang wird weiter untersucht. Zudem ist eine Evaluation geplant.

Hinsichtlich der Freigabe von festen Stoffen (u. a. Bauschutt) zur Beseitigung auf Deponien nach § 29 StrlSchV (mit einer derzeit abgeschätzten Gesamtmenge von etwa 5.000 Mg) ist anzumerken, dass dieser Aspekt für den Kontaminationsbefund am Boden des Containments (mit einer Menge an kontaminiertem Beton von etwa 600 bis 1.000 Mg, die wie oben dargestellt nur teilweise der Freigabe zur Beseitigung auf Deponien nach § 29 StrlSchV wird zugeführt werden können) hinsichtlich zu erwartender Mengen nachrangig ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Am 08.09.2014. Am 29.08.2014 erfolgte eine vorläufige Information durch den NLWKN, die weiter verifiziert werden musste.

Zu 2:

Entfällt (siehe Frage 1).

Zu 3:

Siehe Vorbemerkung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.09.2014

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln