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Antwort auf die mündliche Anfrage Welche Kenntnisse hat das Land Niedersachsen über Wolfshybride? (Teil 4)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Axel Miesner, Elke Twestenund Lutz Winkelmann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Deutschlandfunk Nova berichtet auf seiner Internetseite unter dem Titel „Halbwilde für Zuhause“ über sogenannte Wolfshybride und die Probleme die beim Halten dieser Tiere auftreten können (https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/tierkreuzungen-wolfshybride-als-haustiertrend). Es wird berichtet: „In der Praxis gibt es bereits viele Versuche mit Kreuzungen aus Wolf und Hund, etwa mit Schäferhunden, Huskies und Dutzenden anderen Hunderassen. Vor allem in den USA sind diese Züchtungen beliebt. Es wird geschätzt, dass es dort etwa 250.000 Wolf-Hund-Mischlinge gibt. Was das Halten der Tiere schwierig machen kann, ist genau diese Kreuzung. Denn sie bleiben halb Wolf, halb Hund. Bis zur Geschlechtsreife haben die Besitzer meist wenige Probleme mit den Tieren. Nach zwei oder drei Jahren können dann Schwierigkeiten auftauchen, wenn beispielsweise das Tier den Besitzer nicht als Rudelführer akzeptiert und sich zusehends unberechenbar verhält. Unangenehmer Nebeneffekt überforderter Herrchen: Werden die Tiere ausgesetzt, verwildern sie (ähnlich wie auch Hunde). Eine ungünstige Kombination ergibt sich aber aus der bei Hunden üblichen fehlenden Menschenscheu und dem räuberischen Instinkt der wölfischen Vorfahren. Deshalb kam es in den USA bereits zu Zwischenfällen mit Hybriden. Zwischen 1981 und 1999 wurden 14 Menschen durch die Wolfsmischlinge getötet und fast 40 verletzt.“

1.Haben sich Wölfe in Niedersachsen mit Haushunden gepaart, und sind aus solchen Paarungen Wolfshybride entstanden, wenn ja, wo leben diese Tiere heute?

Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, siehe hierzu die Vorbemerkung der Landesregierung zu Teil 1 und die Antwort zu Frage 2 der Teilanfrage 2 dieser mündlichen Anfrageserie, sowie Landtags-Drucksache 17/5215.

2.Wie viele Privatpersonen halten in Niedersachsen Wolfshybride?

Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, siehe hierzu die Vorbemerkung der Landesregierung zu Teil 1 dieser mündlichen Anfrageserie und die Antwort zu Frage 2 der Teilanfrage 2 dieser mündlichen Anfrageserie, sowie Landtags-Drucksache 17/5215.

3.Ist das private Halten von Wolfshybriden unter art- und tierschutzgerechten Aspekten zu befürworten?

Die Haltung von Tieren, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen, ist genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung wird regelmäßig nur erteilt, wenn der potentielle Halter und die Haltungsörtlichkeiten alle artenschutzrechtlichen sowie art- und tierschutzgerechten Voraussetzungen erfüllen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

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