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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie ist der momentane Stand des Planfeststellungsverfahrens zum Hochwasserpolder Bullenbruch bei Horneburg?

Pressemitteilung Nr. 106/2014


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Der Deichverband der II. Meile Alten Landes plant den Bau des Hochwasserentlastungspolders Bullenbruch im Landkreis Stade. Dieser Polder ist notwendig, um den Hochwasserschutz für Horneburg zu vervollständigen und gleichzeitig den Schutz der Ortschaften Dammhausen und Poggenpohl sicherzustellen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der momentane Stand des Planfeststellungsverfahrens zum Hochwasserpolder Bullenbruch bei Horneburg?

2. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Baubeginn und wann mit der Fertigstellung des Hochwasserentlastungspolders Bullenbruch?

3. Welche Mittel stehen für Hochwasserschutzmaßnahmen an der Este insgesamt zur Verfügung?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Beim Hochwasser 2002 wurden einige Siedlungsbereiche des Fleckens Horneburgs überflutet. Daher wird gegenwärtig der Hochwasserschutz der Ortschaft Horneburg verbessert.

Als Folge dieser Maßnahme soll nun der Bullenbruch, der seit je her ein natürliches Überschwemmungsgebiet ist, eingedeicht werden. Dies ist erforderlich, damit sich aus den Arbeiten in Horneburg für die Unterlieger keine nachteiligen Veränderungen der bisherigen Verhältnisse ergeben und Hochwasser die Ortschaft Dammhausen der Stadt Buxtehude, das Gewerbegebiet Nottensdorf sowie Teile von Neukloster–Hedendorf nicht gefährden.

Die beantragte Polderfläche beträgt rd. 600 ha, die Deichhöhe soll bei NN+1,50 m liegen. Bei den Polderflächen handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie um Kompensationsflächen, die im Zusammenhang mit dem Bau der A 26 und der K 36 neu (Umgehungsstraße Horneburg) angelegt worden sind.


Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Im Planfeststellungsverfahren hat am 13.11.2013 der Erörterungstermin stattgefunden. Über die meisten Einwendungen konnte Einigung erzielt werden. Offen ist allerdings die Frage der Entschädigung der von einer Flutung betroffenen Flächen. Deshalb wurden in der Folge weitere gutachterliche Betrachtungen durchgeführt, um das Ausmaß der Schäden an den landwirtschaftlichen Nutzflächen bei verschiedenen Hochwässern beurteilen zu können. Derzeit werden die gutachterlichen Aussagen in der Planfeststellungsentscheidung bewertet. Außerdem hat das Beteiligungsverfahren die Notwendigkeit zweier Planänderungen hinsichtlich einer Ersatzfläche zur naturschutzfachlichen Kompensation und einer Gewässerverlegung innerhalb des Gebietes erbracht, die noch abgestimmt werden müssen.

Zu 2:

Die Planfeststellungsbehörde strebt an, den Planfeststellungsbeschluss für den Hochwasserentlastungspolder Bullenbruch bis spätestens Ende des Jahres herauszugeben, so dass nach einer Vorbereitungsphase die baulichen Maßnahmen in den Jahren 2016 bis 2017 umgesetzt werden könnten. Die Bereitstellung der zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt auf Grundlage der jährlichen Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsprogramms Küstenschutz nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses.

Zu 3:

Für vorlaufende Planungsleistungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Este hat das Land in diesem Jahr aus Mitteln des Küstenschutzes 75.000 Euro bereitgestellt. Der entsprechende Betrag für Planungs- sowie Bauleistungen an Aue/Lühe betrug 2,17 Mio. Euro.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

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