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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie sieht die sichere Einzäunung vor Wolfsangriffen in Zukunft aus?

Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie sieht die sichere Einzäunung vor Wolfsangriffen in Zukunft aus?


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann und Dr. Stephan Siemer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Präventionsmöglichkeiten zum Schutz der Schafe vor Wolfsübergriffen sind mit der seit knapp einem Jahr bestehenden Wolfsrichtlinie förderfähig. Nach Vorstellung der Landesregierung gilt ein stromführender 90 cm hoher Zaun mit Knotengeflecht und Untergrabschutz als ausreichend sicher. Nach dem jüngsten Übergriff am 26. Oktober 2015 in Goldenstedt hat ein Wolf einen auf 1,40 m erhöhten stromführenden Zaun übersprungen. Damit ist nach einhelliger Meinung von Fachleuten bewiesen, dass zumindest dieser Wolf auch weitere Zäune in seinem Einzugsgebiet überspringen kann.

1. Wie soll ein betroffener Schafhalter zukünftig seinen Zaun ausführen, um seiner Herde in der Weidehaltung den nötigen Schutz bieten zu können?

In der Anlage 1 zur Richtlinie Wolf wird der wolfsabweisende Grundschutz definiert. In der Region Diepholz und Vechta wird Schafhaltern zum Beispiel empfohlen, den Schutz ihre Tiere durch eine Aufrüstung dieses Grundschutzes zu verstärken. Die Erhöhung von Zäunen, der Einsatz von Herdenschutzhunden oder das nächtliche Einpferchen in Ställen sind mögliche zusätzliche Schutzmaßnahmen.

2. Wird es für die Schafhalter der Region eine Handlungsempfehlung zur Erhöhung der Zäune mit gleichzeitiger Kostenübernahme im Rahmen der Präventionsmöglichkeiten auf Grundlage der Wolfsrichtlinie geben?

Den Schafhaltern in der Region Diepholz und Vechta wird empfohlen, ihre Tiere wolfsabweisend zu schützen. Das Land fördert die Anschaffung von wolfsabweisenden Maßnahmen. Die Erhöhung von Zäunen, der Einsatz von Herdenschutzhunden oder das nächtliche Einpferchen in Ställen sind mögliche zusätzliche Schutzmaßnahmen. Sowohl Aufrüstungen als auch Herdenschutzhunde sind nach der Richtlinie Wolf förderfähig.

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um zu verhindern, dass der betreffende Wolf in seinem Lebensraum weiteren Schaden anrichtet?

Siehe Antwort 2

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2015

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