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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wieso hat das Land einen Teil der Jeetzel nicht gekauft?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Jeetzel ist ein Nebenfluss der Elbe, der bei Hitzacker in diese mündet. Im Stadtgebiet von Hitzacker gehört ein Flurstück der Jeetzel zwischen Elbmündung und Drawehner Torbrücke, bestehend aus dem reinen Flusslauf, der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Flurstück möchte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) nun für 88 600 Euro veräußern. Bei der Jeetzel handelt es sich um ein Gewässer I. Ordnung.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Jeetzel ist im Mündungsbereich der Elbe auf einer Strecke von 400 m (von der Drawehner Torbrücke am südlichen Rand der Altstadt bis zur Mündung in die Elbe) eine Binnenwasserstraße des Bundes. Der Bund hat diesen Gewässerabschnitt zum Verkauf angeboten. Nach einem Verkehrswertgutachten vom 16.11.2015 wurde der Wert der mit 2,4310 ha angegebenen Fläche zunächst auf 88.600 EUR festgelegt. Mit Schreiben vom 14.12.2016 hat die BImA den Verkehrswert unter Berücksichtigung der touristischen Nutzung einer Teilfläche auf 95.000 EUR erhöht. Der Stadt Hitzacker wurde ein vorrangiges Zugriffsrecht eingeräumt.

1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Verkaufsverfahrens des zu veräußernden Teilstücks der Jeetzel?

Die BImA hat der Stadt Hitzacker mit Schreiben vom 14.12.2016 den Erwerb der bundeseigenen Wasserflächen der Jeetzel bei Hitzacker zum Preis von 95.000 EUR angeboten. Für die Entscheidung wurde eine Frist bis zum 31.03.2017 gesetzt. Ein vorher unterbreitetes Angebot der BImA mit einem Kaufpreis von 88.600 EUR wurde dadurch obsolet.

Die Stadt Hitzacker hat offenbar vor allem aus touristischen Gründen ein Interesse am Kauf des Gewässers. Ob dieses Interesse es rechtfertigt, die Kaufsumme und die Folgekosten zu übernehmen, ist von der Kommune zu beurteilen.

2. Ist die Landesregierung ihrer Meinung nach für die Jeetzel als Gewässer I. Ordnung zuständig?

Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung obliegt gem. § 40 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz bei Gewässern erster Ordnung dem Eigentümer. Eigentümer des zum Verkauf stehenden Gewässerabschnitts ist derzeit der Bund. Mit dem Erwerb des Gewässers würde auch die Pflicht zur Unterhaltung auf den neuen Eigentümer übergehen.

Im weiteren Verlauf des Gewässers von der Drahwehner Torbrücke in Hitzacker bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt ist das Land Niedersachsen Eigentümer des Gewässers und folglich auch für die Unterhaltung zuständig.

3. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung den Erwerb des zu veräußernden Teilstücks der Jeetzel abgelehnt hat, und wenn ja, aus welchen Gründen?

Das Land lehnt die Übernahme der Jeetzel nicht strikt ab. Die Möglichkeiten für eine eventuelle Übernahme werden im Rahmen von Gesprächen mit der BImA erörtert. Gleichzeitig ist das Land aber seit Jahren bestrebt, sich im Aufgabenbereich Gewässerunterhaltung auf seine Kernaufgaben zu beschränken. Die freiwillige Übernahme eines Gewässers widerspräche dieser Zielsetzung. Dennoch soll in Verhandlungen mit der BImA das Ziel verfolgt werden, den Gewässerabschnitt im Eigentum und in der Zuständigkeit der öffentlichen Hand zu behalten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017
zuletzt aktualisiert am:
13.02.2017

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