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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wollte die Landesregierung einen falschen Eindruck über die Ursache der Havarie von der Frisia II vermitteln?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Jörg Bode, Hillgriet Eilers und Horst Kortlang (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Das MW verkündete, gemeinsam mit dem MU, wenige Tage nach der Grundberührung der „Frisia II“ in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 7./8. Januar 2016, dass das Land ein neues Schiff für Räumarbeiten für den Fährverkehr zu den Ostfriesischen Inseln in Dienst stellte (http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5459&article_id=140017&_psmand=18). Die beiden Minister Lies und Wenzel, die erst im Februar 2013 ins Amt gekommen sind, äußern sinngemäß, dass die Vorgängerregierung die Ersatzbeschaffung eines Schiffes zur Außentiefunterhaltung abgelehnt habe. Bereits Oktober 2013 konnte der Beschluss über die Beschaffung eines neuen Schiffes gefasst werden, sodass dieser Neubau voraussichtlich Anfang März 2016 seinen Betrieb aufnehmen kann.

Dem Beschluss einer Beschaffung für einen Schiffsneubau geht in der Regel eine Vorplanung mit Bezug auf die Veranlassung, die bestehende Situation und die zu erfüllenden Anforderungsvorgaben voraus. Nach dem Ende der Vorplanungen seitens des NLWKN und MU schließt sich die Vergabe der Planungsleistungen für den erforderlichen Schiffsneubau an ein Planungsbüro an. Die dann angefertigten Planungen bilden die Grundlage für den Beschluss der Anschaffung im Oktober 2013. Bestandteil der Vorplanungen ist in der Regel auch die Prüfung von Alternativen.

1. Vor dem Hintergrund der PI des MW vom 8. Januar 2016: Wann (Tag/Monat/Jahr) hat die Landesregierung mit dem Ziel der Vergabe von Planungsleistungen an ein Ingenieurbüro der Ersatzbeschaffung eines Schiffes zur Außentiefunterhaltung grundsätzlich zugestimmt?

2. War in der dem Landtag übersandten Beschaffungsvorlage und der Information des Haushaltsausschusses vorgesehen, dass das neue Schiff in dem Bereich der Grundberührung der Frisia II zum Einsatz kommt, bzw. ist dies inzwischen vorgesehen?

3. Vor dem Hintergrund der PI vom 8. Januar 2016: Warum verschwieg die Landesregierung in ihrer Pressemitteilung die Information, dass bereits die Vorgängerregierung mit den notwendigen Schritten für die Beschaffung des neuen Schiffs begonnen hatte, und war ihr bewusst, dass durch diese Presseinformation auch der falsche Eindruck entstehen konnte, dass eine frühere Beschaffung die Grundberührung der Frisia II hätte verhindern können?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

1. Vor dem Hintergrund der PI des MW vom 8. Januar 2016: Wann (Tag/Monat/Jahr) hat die Landesregierung mit dem Ziel der Vergabe von Planungsleistungen an ein Ingenieurbüro der Ersatzbeschaffung eines Schiffes zur Außentiefunterhaltung grundsätzlich zugestimmt?

Der Landesregierung hat keine spezielle Entscheidung über die Ersatzbeschaffung eines Schiffes getroffen, da dies nicht erforderlich war. Die Landesregierung hat jedoch Vorentscheidungen im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung getroffen. Die bei Kapitel 1555, Titel 891 13 eingeplanten Mittel waren ab dem Haushalt 2014 für das Schiff vorgesehen.

Der LT-Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat über die Ersatzbeschaffung eines Räumschiffs in seiner Sitzung vom 16.10.2013 beraten und der Haushaltsvorlage des MU in der Sitzung vom 23.10.2013 mehrheitlich zugestimmt.

2. War in der dem Landtag übersandten Beschaffungsvorlage und der Information des Haushaltsausschusses vorgesehen, dass das neue Schiff in dem Bereich der Grundberührung der Frisia II zum Einsatz kommt, bzw. ist dies inzwischen vorgesehen?

Nein. In der Haushaltsunterlage gem. § 24 LHO, die dem Ausschuss vorgelegen hat, ist der Einsatzbereich des Schiffs wie folgt beschrieben:

„Der NLWKN ist gemäß Niedersächsischem Wassergesetz und der ergänzenden ZustVO-Wasser zuständig für die Unterhaltung von neun Außentiefs an der Ems und der Ostfriesischen Küste von Jemgum bis Harlesiel. Darüber hinaus unterstützt die Betriebsstelle Norden-Norderney auch die Betriebsstellen Aurich und Brake-Oldenburg in deren ähnlich gelagerten Aufgabenstellungen.“

Zu diesem Aufgabenbereich zählen das Neßmersieler Außentief, das Neuharlingersieler Außentief und das Wittmunder Außentief, die Teil der Fahrrinnen zu den Inseln Baltrum, Spiekeroog bzw. Wangerooge sind. Die Unterhaltung dient bei den schiffbaren Außentiefs nicht nur dazu, den Wasserabfluss zu gewährleisten, sondern es ist auch dafür zu sorgen, dass der für den Tourismus und die Inselversorgung wichtige Schiffsverkehr im Rahmen der technischen Möglichkeiten gewährleistet wird. Weitere Schwerpunkte der Unterhaltungstätigkeit sind das Leysieler Außentief und das Außentief an der Ems.

Die Frisia II lief am 05. Januar 2016 auf dem Weg von Juist nach Norddeich auf Grund. Auf dieser Fahrstrecke befindet sich kein Außentief, das vom NLWKN zu unterhalten wäre. Die Unterhaltung der Fahrrinne obliegt NPorts und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

3. Vor dem Hintergrund der PI vom 8. Januar 2016: Warum verschwieg die Landesregierung in ihrer Pressemitteilung die Information, dass bereits die Vorgängerregierung mit den notwendigen Schritten für die Beschaffung des neuen Schiffs begonnen hatte, und war ihr bewusst, dass durch diese Presseinformation auch der falsche Eindruck entstehen konnte, dass eine frühere Beschaffung die Grundberührung der Frisia II hätte verhindern können?

Zur ersten Frage: Eine Entscheidung der Landesregierung war bzgl. der Vorplanung nicht erforderlich. Die Entscheidung wurde vom NLWKN in Abstimmung mit dem MU im Wesentlichen in den Jahren 2010 bis 2013 vorbereitet. Wie in der Pressemitteilung bereits erwähnt, hat Herr Minister Sander in den Jahren 2010 und 2011 der Beschaffung insbesondere deshalb nicht zugestimmt, weil er eine Erledigung der Aufgabe durch private Unternehmen vorgezogen hätte. Im Februar 2012 stimmte der damalige Minister Dr. Birkner dem Vorhaben grundsätzlich zu. Bevor die Beschaffung öffentlich ausgeschrieben werden konnte, war aber die unter 1. genannte Mittelfreigabe durch den LT-Ausschuss für Haushalt und Finanzen erforderlich, die aufgrund der von Umweltminister Wenzel vorgelegten Haushaltsvorlage erfolgte. Die öffentliche Ausschreibung der Beschaffung erfolgte unmittelbar nach dieser Entscheidung.

Zur zweiten Frage: Es war nicht beabsichtigt, diesen Eindruck zu erwecken.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

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