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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Das neue Strahlenschutzgesetz und die Folgen - Fortsetzung (Teil 2)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Dr. Gero Hocker (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Während die Landesregierung noch im ersten Bundesratsdurchgang im Einklang mit dem Landkreistag im Hinblick auf die Entsorgung radioaktiv kontaminierter Abfälle in atomaren Notfallsituationen Kritik an dem Strahlenschutzgesetz des Bundes geübt und entsprechende Änderungen an dem Gesetz gefordert hat, hat sie diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegeben und dem fraglichen Gesetz nunmehr zugestimmt. Finanzielle Unterstützung will die Landesregierung den Kommunen für den mit dem neuen Gesetz verbundenen Vollzugsaufwand nicht zubilligen, weil es sich vorliegend um keine neue Aufgabe der Kommunen handele. Dem steht allerdings entgegen, dass die Entsorgung radioaktiv kontaminierter Abfälle in Krisenfällen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung im Unterschied zur bisherigen Rechtslage künftig explizit ausgeschlossen ist. Wie teuer dies das Land, die Kommunen und die Abfallgebührenzahler zu stehen kommt, weiß die Landesregierung nicht zu sagen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung hat dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) unter Abwägung aller Interessen zugestimmt. Ungeachtet einiger Kritikpunkte enthält das Gesetz eine Reihe wichtiger neuer Regelungen im Interesse der Länder, die zum Teil erst nach beharrlichen Verhandlungen mit dem Bund in den Gesetzesentwurf übernommen wurden. Dies sind beispielsweise die Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Radon. Da bislang überhaupt keine Normen zum Schutz der Bevölkerung vor Radon bestehen, sind die geplanten Regelungen Grundvoraussetzung dafür, um in den nächsten Jahren überhaupt erste Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. In dem Gesetz wurden auch lange überfällige Regelungen zur Sanierung radiologischer Altlasten getroffen. Zu nennen ist auch die Einführung einer Rechtsgrundlage zur Erhebung einer Sicherheitsleistung von Betrieben, die über eine strahlenschutzrechtliche Umgangsgenehmigung verfügen, damit das Land im Falle von Firmeninsolvenzen nicht für Entsorgungskosten aufkommen muss. Ohne das neue StrlSchG gäbe es keine Rechtsgrundlage zur Übernahme der Kosten für zusätzliche Jodtabletten durch den Bund. Letztlich müsste das Land die Kosten für Jodtabletten selbst tragen.

1. Wieso befürwortet die Landesregierung das neue Strahlenschutzgesetz, obwohl sich der Bund damit von der Aufgabe, die Entsorgung radioaktiv kontaminierter Abfälle im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung auf eigene Kosten zu übernehmen, zulasten des Landes und der Kommunen befreit?

Siehe Vorbemerkung.

2. Welche Alternativen zu einer kommunalen Entsorgungszuständigkeit für die radioaktiv kontaminierten Stoffe sind im Rahmen der Gesetzesausführung durch das Land gegeben, und wie bewertet die Landesregierung diese?

Nach § 95 Abs. 4 StrlSchG legen die Länder fest, welche juristischen Personen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Entsorgung solcher Abfälle aus privaten Haushaltungen und aus anderen Herkunftsbereichen verpflichtet sind, die auf Grund ihrer notfallbedingten Kontamination nicht in den für die Beseitigung anderer Abfälle vorgesehenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden können.

Die Prüfung und ggf. Festlegung, wem Entsorgungspflichten obliegen sollen, ist noch nicht abgeschlossen.

3. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland und der Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber dahin gehend, dass sich die Neuregelung des Strahlenschutzgesetzes als Hindernis für die Zulassung von abfallwirtschaftlichen Anlagen erweisen könne, weil Müllverbrennungsanlagen und Deponien damit unter Generalverdacht gerieten, im Bedarfsfall Atommüllentsorgungsanlagen zu sein?

Die Landesregierung teilt die Sorge, dass die Akzeptanz abfallwirtschaftlicher Vorhaben durch die Bürgerschaft und in der Öffentlichkeit weiter erschwert wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

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