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Antwort auf die mündliche Anfrage zu Schacht Konrad

HANNOVER. Umweltminister Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) geantwortet.


Die Abgeordneten hatten gefragt: Wie steht die Landesregierung zu Schacht Konrad?

CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf Bundesebene auf eine zügige Errichtung des Endlagers Schacht Konrad in Salzgitter für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll geeinigt. Wörtlich steht in dem Papier: „Wir wollen die Endlagerfrage aus Verantwortung für die nachfolgenden Generationen lösen. Deswegen werden die Errichtung des Endlagers Konrad und die Schließung des Endlagers Morsleben vorgetrieben.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die von CDU/CSU und SPD im Entwurf zum Koalitionsvertrag festgeschriebene Entscheidung zur zügigen Einrichtung des Endlagers Schacht Konrad?

2. Inwieweit teilt die Landesregierung die Meinung, dass eine zügige Entscheidung aus Verantwortung für die nachfolgenden Generationen notwendig ist?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Zeitplan der Einrichtung des Endlagers Schacht Konrad?


Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vorgelegte Plan zur Errichtung und zum Betrieb des Bergwerks Konrad als Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung wurde am 22.05.2002 vom MU festgestellt. Die der Genehmigung zugrunde liegenden Konzepte stammen aus den 80er, die Unterlagen aus den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts. Seit 2007 wird Schacht Konrad zu einem Endlager umgebaut. Dafür müssen die der Genehmigung zugrunde liegenden Unterlagen nach Angaben des BfS auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden.

Von Bedeutung sind zudem die Umsetzung von über 500 Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, erhöhte Anforderungen durch weiterentwickelte technische Regelwerke und Sicherheitsanforderungen, neue Erkundungsergebnisse und Sanierungserfordernisse unter Tage sowie aktuelle gutachterliche Bewertungen.

Das Atomrecht schreibt vor, dass "die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 Atomgesetz (AtG))". Daraus ergibt sich das Erfordernis, im Sinne der Vorsorge auch potentielle Gefahren aufgrund von Wissenslücken, einen Gefahrverdacht oder ein Besorgnispotential auszuschließen.

Angesichts des sehr langen Zeitraums seit Erstellung der Konzepte und der Unterlagen, die mit dem Antrag zur Genehmigung eingereicht wurden und des Verstreichens von mehr als zehn Jahren seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erwartet die Landesregierung, dass das BfS als Vorhabensträger deutlich macht, welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. werden, um den Stand von Wissenschaft und Technik sicherzustellen.

Bis das Endlager Konrad in Betrieb gehen kann, stehen zudem noch viele Um- und Ausbaumaßnahmen an. Unter anderem werden die Schächte saniert, neue Anlagen über Tage errichtet und die späteren Einlagerungskammern aufgefahren. Die gegenwärtig veröffentlichten Zeitpläne des BfS datieren offiziell noch auf einem Fertigstellungstermin nicht vor dem Jahr 2019. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Sanierungsarbeiten sowie weiterer technischer Erfordernisse will das BfS Anfang 2014 einen aktuellen Zeitplan vorlegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Landesregierung nimmt die Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses und die nachfolgenden gerichtlichen Klärungen sehr ernst. Sie fordert auch deshalb eine Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation von Schacht Konrad. Dabei kann die Endlagerkommission Orientierungshilfe geben. Es ist bei einem viele Jahrzehnte umfassenden Vorhaben wie Errichtung, Betrieb und Schließung des Endlagers Schacht Konrad davon auszugehen, dass sich der Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt und somit ggf. neue Rahmenbedingungen zur Einhaltung der Schutzziele entstehen oder geschaffen werden müssen. Dies muss nach Auffassung der Landesregierung bei der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses von 2002 berücksichtigt werden.

Zu 2:

Nach Auffassung der Landesregierung sollte parteiübergreifend Einigkeit darin bestehen, dass unsere Generation im Rahmen unserer eigenen Verantwortung, aber auch derjenigen gegenüber unseren Nachkommen zum aktiven Handeln aufgefordert ist. Eine zügige Bereitstellung von dauerhaft sicheren Lagern für schwach-, mittel- und hochradioaktiven Müll ist sehr wünschenswert. Voraussetzung ist, dass die Schadstoffe nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik für mindestens eine Million Jahre von den Stoffkreisläufen der Biosphäre isoliert werden.

Zu 3:

Siehe Vorbemerkung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2013

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