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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Stand der Ermittlungen im Fall des Explosionsunglücks bei der Firma Organo Fluid GmbH am 9. September 2014 in Ritterhude - inwiefern kommt eine Strafbarkeit von Amtsträgern in Betracht?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

In einer schriftlichen Unterrichtung des Umweltausschusses im Landtag mit Datum vom 24. Mai 2017 führte das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zu dem Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Bezug auf das Explosionsunglück bei der Firma Organo Fluid GmbH am 9. September 2014 in Ritterhude Folgendes aus:

„Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) und des unerlaubten Betreibens von Anlagen (§ 327 StGB) dauern an. Zur Aufklärung der relevanten genehmigungsrechtlichen Fragestellungen und zur Beurteilung des praktizierten Anlagenbetriebs hat die Staatsanwaltschaft Verden ein umfangreiches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Das Sachverständigenbüro hat die Vorlage des Gutachtens für Juni 2017 avisiert. Die Staatsanwaltschaft wird das Gutachten nach Eingang auszuwerten haben. Abhängig von den sachverständigen Feststellungen kommt insbesondere noch die Vernehmung von Zeugen in Betracht.“

Die Cuxhavener Nachrichten berichteten auf ihrer Internetseite mit Datum vom 9. März 2016 unter der Überschrift „Razzia schockt Gewerbeaufsicht Cuxhaven“, dass Ermittler Hinweise auf „ein mögliches korruptes Verhalten des Mitarbeiters des Gewerbeaufsichtsamts Cuxhaven einerseits und der Geschäftsleitung der Firma Organo Fluid andererseits“ hätten. Gegen den unter Verdacht stehenden Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht sei laut Sprecherin des Umweltministeriums ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Unter der Überschrift „Debatte um Inferno bei Recycling-Firma - Niemand ist’s gewesen“ berichtete die taz am 18. Februar 2015 wie folgt: „Jörg Mielke wehrt sich. In einer persönlichen Erklärung hat der frühere Umweltdezernent und spätere Landrat des Kreises Osterholz alle Anschuldigungen zurückgewiesen, seine Amtspflichten verletzt zu haben, indem er über Jahre die illegale Lagerung von Gefahrgut auf dem Firmengelände der Recycling-Firma ‚Organo Fluid‘ in Ritterhude geduldet habe. (…) Dem NDR liegt ein Schreiben Mielkes aus dem Jahr 2005 vor, in dem der damalige Landrat einräumt, dass es für die behauptete Lagerung von Chemikalien keine Genehmigung gebe und auch nicht geben werde. Dies habe man dem Betreiber mitgeteilt. Mielke habe also von der illegalen Lagerung von Gefahrgut auf dem Firmengelände gewusst, aber nichts unternommen, folgert der NDR.“

1. Richten sich die Ermittlungen wegen des unerlaubten Betreibens von Anlagen (§ 327 StGB) auch gegen aktuelle oder frühere Mitarbeiter des Landkreises Osterholz als zeitweilig zuständige Genehmigungsbehörde?

Nein.

2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass sich im Zuge der Ermittlungen auch Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit von Amtsträgern ergeben?

Die Landesregierung kann Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit von Amtsträgern nicht ausschließen, zumal die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Nähere Ausführungen hierzu erlaubt der Stand der Ermittlungen nicht.

3. Ist das im Zuge staatsanwaltschaftlicher Durchsuchungen im März 2016 seitens des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz eingeleitete Disziplinarverfahren gegen einen Beschäftigten des Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven inzwischen abgeschlossen worden?

Nein. Das im Frühjahr 2016 durch den Behördenleiter des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven - in seiner Funktion als Disziplinarvorgesetzter - eingeleitete Disziplinarverfahren gegen den betr. Beschäftigten konnte bisher nicht abgeschlossen werden, da die Ergebnisse des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens noch nicht vorliegen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

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