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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Was unternimmt die Landesregierung zur Senkung der Stromsteuer?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner, Gabriela König, Jörg Bode und Christian Dürr (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Ministerpräsident Stephan Weil hat beim Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer in Braunschweig am 13. Januar 2015 eine Senkung der Stromsteuer gefordert, um die Wirtschaft anzukurbeln und den Unternehmen Planungssicherheit zu gewährleisten.

Die Braunschweiger Zeitung schrieb am 14. Januar 2015: „Gegebenenfalls solle man über eine Absenkung der Stromsteuer sprechen, sagte er dabei mit Blick auf die Kosten der Energiewende und den Steueranteil, den der Staat beim Strom kassiert.“ Bereits im März 2013 und im März 2014 hat Ministerpräsident Weil ähnliche Forderungen aufgestellt.

So wurde er am 14. März 2013 in der HAZ mit folgenden Worten zitiert: „Deshalb betrachte ich die Senkung der Stromsteuer an dieser Stelle in der Tat als einen Königsweg.“ Weiterhin kündigte er an, sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz für eine Senkung um 25 % einsetzen zu wollen.

Am 30. März 2014 berichtete Focus Online, dass sich Ministerpräsident Weil „beim Bund-Länder-Spitzentreffen zur Energiewende für eine Absenkung der Stromsteuer stark machen will“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Schritte hat die Landesregierung in der Vergangenheit unternommen, um eine Senkung der Stromsteuer zu erreichen?

2. Welche weitergehenden Konzepte hat die Landesregierung, um die Kosten der Energiewende und die damit einhergehenden Belastungen der Bürger abzusenken?

3. Wird die Landesregierung eine Bundesratsinitiative oder weitere Maßnahmen zur Senkung der Stromsteuer initiieren?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Im Vorfeld der letzten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigte sich eine Runde unterschiedlichster Akteure auf Einladung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und des Ministers für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel auf ein Eckpunktepapier zur Zukunft der Energieversorgung. Ziel war eine erfolgreiche Energiewende, sowie Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Verbraucher und Produzenten.

Die wesentlichen Forderungen und Vorschläge des Papiers lauteten:

  • Deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen verbunden mit der Zielstellung, sowohl die Versorgungssicherheit als auch bezahlbare Preise sicherzustellen. Erforderlich ist deshalb eine grundlegende Reform des Emissionshandels, die die Verringerung der CO2-Zertifikate, langfristige Klimaziele und die Prüfung der Einführung einer Preisuntergrenze beinhalte.
  • Planungssicherheit und Verlässlichkeit muss beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und bei der Steigerung der Effizienz des Energiesystems gewährleistet sein. Um Investitionen zu sichern und neue zu mobilisieren, müssen die Eckpfeiler der Energiewende partei- und legislaturübergreifend festgelegt werden.
  • Erhöhung der Energieeffizienz und Senkung des Energieverbrauchs im Wärmesektor; dafür ist die Einführung eines Sanierungsfahrplans für den Wärmesektor und eine wirkungsvolle Förderung für energetische Sanierungen erforderlich.
  • Zügige Reform des EEG, inklusive eines stufenweisen Übergangs zu einer Direktvermarktung der Neuanlagen und Anpassung der heute bestehenden Eigenverbrauchsregelungen. Die EEG-Vergütung soll durch ein unabhängiges Fachgremium regelmäßig überprüft werden, um Überförderungen zu vermeiden und Lerneffekte zeitnah zu nutzen.
  • Ausbau der Erneuerbaren Energien im Rahmen eines Ausbaupfades, der mit Zwischenzielen die nahezu vollständige Decarbonisierung bis 2050 zum Ziel hat. Bis Energiespeicher und lastabhängige Steuerungen im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen, sollen Netzstabilität und Versorgungssicherheit über flexible konventionelle Kraftwerke als Back-up sichergestellt werden. Dafür ist ein wettbewerblich orientiertes Finanzierungsmodell erforderlich.
  • Zur Reduzierung der Lastschwankungen im Netz sollen auch Erneuerbare Energien zur Reduzierung von Lastspitzen im Netz stärker genutzt werden. Dies kann durch ein verstärktes Bereitstellen von Systemdienstleistungen sowie den Ausbau von Steuerungsmöglichkeiten auf Nachfrageseite erfolgen.
  • Beschleunigung des Ausbaus der Netze, inklusive der Verteilnetze. Zur Senkung der Investitionskosten kann laut Untersuchungen bei Lastspitzen eine Spitzenkappung die Netzanschlusskapazität erheblich verstärken. Dadurch wäre eine Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien möglich.
  • Die Befreiungen von stromintensiven Industrien von Verpflichtung zur Zahlung einer EEG-Umlage sind auf das erforderliche Maß zu begrenzen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten. Dabei sind die Wirkungen von EEG-Umlage, Emissionshandel, Netzentgelten und Eigenverbrauchsprivileg zu berücksichtigen.

Um die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom zu dämpfen und die Abgabenbelastung der Erneuerbaren Energie zu senken, schlug die Landesregierung zudem vor, die Stromsteuer um den Anteil der Erneuerbaren im Netz zu senken. Mit dem Aufwuchs der Erneuerbaren würde die Stromsteuer sukzessive weiter sinken. Gleichzeitig würde ein funktionierender Emissionshandel für die Internalisierung der externen Kosten sorgen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Landesregierung hat ihre Vorschläge der Bundesregierung bei verschiedenen Gelegenheiten unterbreitet. Auch in öffentlichen Veranstaltungen wurde das Thema aufgegriffen. Eine Reihe der Vorschläge wurde im Zuge der Gesetzesberatungen aufgegriffen. Der Vorschlag zur Stromsteuer wurde von der Bundesregierung nicht aufgegriffen.

Zu 2:

Zur mittel- bis langfristigen Dämpfung bzw. Senkung der Kosten verfolgt die Landesregierung im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen gilt es die Energieeffizienz zu steigern, den Energieverbrauch zu senken und damit zugleich Kosten einzusparen und zum Anderen soll die Abhängigkeit von mittel- bis langfristig steigenden Kosten für importierte fossile Rohstoffe abgebaut werden. In einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die externe Kosten berücksichtigt, können erneuerbare Energien heute bereits zu voll wettbewerbsfähigen Preisen Wärme und Strom produzieren. Auch im betriebswirtschaftlichen Vergleich gibt es auf wichtigen Märkten bereits komparative Kostenvorteile der Erneuerbaren Energien.

Zu 3:

Das bleibt weiteren Überlegungen im Zusammenhang mit den zentralen Vorhaben der Bundesregierung zur Energiewende und aktuellen Entwicklungen beim Strommarktdesign vorbehalten. Die Landesregierung hält ihren Ansatz im Grundsatz nach wie vor für zielführend.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

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