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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Wie viele Mittel aus der Förderrichtlinie Wolf wurden bisher ausgeschüttet?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode, Dr. Marco Genthe, Hillgriet Eilers und Horst Kortlang (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 26. November 2014 trat in Niedersachsen die Förderrichtlinie Wolf in Kraft. Seitdem können Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen. Zudem werden für Wolfsrisse Billigkeitsleistungen gezahlt. Für diese Zahlungen stehen insgesamt 100 000 Euro zur Verfügung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Anträge auf Billigkeitsleistung und Förderung von Präventionsmaßnahmen wurden bisher gestellt?

2. In welcher Höhe wurden Mittel für Billigkeitsleistungen und zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bisher gezahlt?

3. Plant die Landesregierung, weitere Landkreise in die Kulisse der Förderrichtlinie Wolf aufzunehmen und, wenn ja, welche und wann?

1. Kann das Land definitiv ausschließen, dass von dem Wolf oder den Wölfen, die nun wohl im Bereich Diepholz/Vechta heimisch geworden sind, eine Gefahr für den Menschen ausgeht?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Bereits vor dem Inkrafttreten der Richtlinie Wolf am 26.11.2014 wurden Billigkeitsleistungen für den Verlust von Nutztieren gewährt, bei denen der Wolf als Verursacher eindeutig nachgewiesen oder aber mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen war. Bis Ende des Jahres 2014 wurden im Zeitraum 2009 - 2014 insgesamt 28.433,92 Euro an Billigkeitsleistungen ausgezahlt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Bislang gingen circa 40 Anträge für Präventionsmaßnahmen und Billigkeitsleistungen ein.

Zu 2:

Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie Wolf ist ein Betrag von 1.866,62 Euro als Billigkeitsleistung ausgezahlt worden.

Bewilligt wurden bislang (Stand: 12.02.2015) 30.502,50 Euro als Fördersumme für Präventionsmaßnahmen.

Zu 3:

Die Förderkulisse wird nach Bedarf bei hinreichenden Erkenntnissen auf die weitere Ausbreitung des Wolfes angepasst, dazu gibt es aber aktuell keine neue Erkenntnis. Zum 11.02.2015 neu aufgenommen sind die Landkreise Vechta und Oldenburg.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

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