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Antwort auf die mündliche Anfrage zum Bibermonitoring in Niedersachsen

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Hermann Grupe, Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 3. April 2013 reichte der Abgeordnete Hermann Grupe (FDP) die Anfrage „Probleme landwirtschaftlicher Arbeit durch Biberbauten“ ein. In der Antwort auf die Anfrage erläuterte die Landesregierung, dass „ein Bibermanagement aufgrund der wenigen Schadensfälle und des geringen Gefährdungspotenzials derzeit nicht für notwendig erachtet wird“.

Die Population hat sich seitdem weiter vergrößert und wird sich nach Einschätzung von Beobachtern weiter vergrößern.

1. Ist die Landesregierung heute der Auffassung, dass es ein Bibermonitoring ähnlich dem Wolfsmonitoring geben muss, und, wenn ja, wie sollte dieses ausgestaltet sein?

2. Hat es bereits Gespräche mit Umweltverbänden zu einem Bibermonitoring gegeben, und, wenn ja, mit welchen und mit welchem Inhalt?

3. Hat sich die Einstellung der Landesregierung über die möglichen Probleme durch Biber für die Landschaft und deren Lösungsmöglichkeiten (Bibermanagement) seit der schriftlichen Anfrage vom April 2013 geändert, und, wenn ja, in welcher Form?

Vorbemerkung der Landesregierung

Beim Biber handelt es sich um die größte einheimische Nagetierart, die semiaquatisch an Still- und Fließgewässern auftritt. Ursprünglich war der eurasische Biber über Asien und Europa weit verbreitet. Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts unterlag der Biber einer starken Verfolgung, so dass nur noch wenige Reliktpopulationen erhalten blieben (z.B. an der Mittelelbe). Dank strengen Schutzes hat sich die Art wieder ausgebreitet und auch Niedersachsen wieder besiedelt.

Beim Biber handelt es sich um eine nach § 7 Abs. 2 Nr. 14b Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützte Tierart, die nicht dem Jagdrecht unterliegt. Für streng geschützte Tierarten gelten die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Ausnahmen von diesen artenschutzrechtlichen Verboten können im Einzelfall nach Maßgabe von § 45 Abs. 7 zugelassen werden, wenn dafür die Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den vom Gesetzgeber genannten Gründen für die Erteilung einer solchen Ausnahme gehört auch die Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden. Eine artenschutzrechtliche Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen fehlen und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Zuständig für die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme sind in Niedersachsen die unteren Naturschutzbehörden.

1. Ist die Landesregierung heute der Auffassung, dass es ein Bibermonitoring ähnlich dem Wolfsmonitoring geben muss, und, wenn ja, wie sollte dieses ausgestaltet sein?

Da der Biber in den Anhängen II und IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union gelistet ist, ergibt sich daraus bereits die Verpflichtung einer turnusgemäßen Erfassung. Das im Rahmen der FFH-Berichtspflicht durchgeführte Bibermonitoring obliegt dem Niedersächsischen Landbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Ein darüber hinausgehendes Bibermonitoring ist nicht erforderlich (siehe auch Antwort zu 3.)

2. Hat es bereits Gespräche mit Umweltverbänden zu einem Bibermonitoring gegeben, und, wenn ja, mit welchen und mit welchem Inhalt?

Der in der Region Hannover tätige NABU Laatzen hat in Gesprächen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz seine Vorstellungen zum Bibermonitoring und –management erläutert.

3. Hat sich die Einstellung der Landesregierung über die möglichen Probleme durch Biber für die Landschaft und deren Lösungsmöglichkeiten (Bibermanagement) seit der schriftlichen Anfrage vom April 2013 geändert, und, wenn ja, in welcher Form?

An der Gesamtsituation (hier: wenige Schadensfälle, geringes Gefährdungspotenzial) hat sich seit April 2013 nichts geändert. Ein Bibermanagement wird deshalb nach wie vor derzeit für nicht notwendig erachtet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2015

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