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Antwort auf die mündliche Anfrage zum Ermittlungsbericht zur Explosion der Chemiefabrik in Ritterhude: Hat der Landkreises Osterholz den Ex-Zonenplan für die Chemiefabrik in Ritterhude ausreichend geprüft?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am 16. Mai 2015 berichtete das Osterholzer Kreisblatt unter der Überschrift „Ein Fall voller Fehler und Irrtümer“ über den sogenannten Abschlussbericht der Koordinierungsgruppe der Landesregierung zum Fall „Organo Fluid“.

Der Artikel geht auch auf mögliche Pflichtverletzungen des Landkreises Osterholz ein: „Auch der Landkreis Osterholz hat laut Koordinierungsgruppe nicht alles korrekt erkannt. So hatte die Firma beispielsweise im Verlauf der Jahre die Kunststoffbehälter (IBCs), in denen sie die Stoffe für einen 72-stündigen Betrieb ihrer Anlage bereithielt, durch Tanks ersetzt. Dieser Tausch hätte angezeigt, eine Baugenehmigung dafür beantragt werden müssen. Das sei ausgeblieben, stellt die Koordinierungsgruppe fest. Eine Kontrolle der fünf Tanks fand nicht statt - auch deshalb nicht, weil der Landkreis bei einer Ortsbesichtigung davon ausging, dass diese in die Zuständigkeit des Gewerbeaufsichtsamtes fielen.“

Aus einem Vergleich des letzten für „Organo Fluid“ erstellten Ex-Zonenplans und der nach dem Unglück aufgenommenen Fotos ergeben sich Widersprüche mit Blick auf nicht mehr existente IBC-Container.

1. Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die Erstellung von Ex-Zonenplänen?

2. In welchem Umfang hat der Landkreis Osterholz die von „Organo Fluid“ vorgelegten Ex-Zonen- und Feuerwehrpläne auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft?

3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die in der Brandnacht in Ritterhude eingesetzten Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren durch möglicherweise unvollständige und unrichtige Feuerwehrpläne einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt waren?

Vorbemerkung der Landesregierung

Nach den Vorbemerkungen des Abgeordneten Bäumer ergäben sich aus einem Vergleich des letzten für „Organo Fluid“ erstellten Ex-Zonenplans und der nach dem Unglück aufgenommenen Fotos Widersprüche mit Blick auf nicht mehr existente IBC-Container.

IBC-Container sind bewegliche Container, die sich nicht jederzeit vor Ort befinden müssen. Soweit auf den Fotos in Bereichen, in denen sich nach dem Ex-Zonenplan IBC-Behälter befinden können, keine IBC-Behälter zu befinden scheinen, lässt sich dieses beispielsweise durch betriebliche Abläufe erklären.

1. Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die Erstellung von Ex-Zonenplänen?

Die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche ist in § 5 Betriebssicherheitsverordnung i.V.m. Anhang 3 geregelt.

Weitere Bestimmungen speziell zum Explosionsschutz finden sich in § 6 und Anhang 4 der Betriebssicherheitsverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Rechtslage mit dem 01.06.2015 ändern wird, was jedoch für den vorliegenden Fall nicht von Bedeutung ist.

2. In welchem Umfang hat der Landkreis Osterholz die von „Organo Fluid“ vorgelegten Ex-Zonen- und Feuerwehrpläne auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft?

Die Staatliche Gewerbeaufsicht ist für Ex-Zonen vorrangig zuständig und ist tätig geworden.

Die Prüfung der Ex-Zonenpläne fällt nicht in die Zuständigkeit des Landkreises Osterholz, sondern obliegt dem Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven als Teil der Betriebssicherheitsverordnung.

Anlässlich der Erstellung des ersten Feuerwehrplans nach DIN 14095 erfolgte eine Prüfung der Pläne und eine anschließende Begehung mit der Feuerwehr vor Ort. In diesem Rahmen ergaben sich keine Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit des Plans.

Im Zuge der letzten Aktualisierung des Feuerwehrplans im Jahr 2014 erfolgte ein Abgleich mit der vorhergehenden Fassung und eine Prüfung auf Verständlichkeit und Schlüssigkeit. Auch hier ergaben sich keine Hinweise, dass der Plan unvollständig oder unrichtig wäre. Relevante bauliche Veränderungen hatten sich in diesem Zeitraum nicht ergeben.

Im Übrigen war es aufgrund der baurechtlichen Auflagen eine Verpflichtung des Betreibers der Anlage, den jeweiligen Feuerwehrplan bei Veränderungen in einer aktualisierten Fassung unaufgefordert vorzulegen (vgl. DIN 14095).

3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die in der Brandnacht in Ritterhude eingesetzten Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren durch möglicherweise unvollständige und unrichtige Feuerwehrpläne einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt waren?

Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist ein Führungsmittel für den Einsatzleiter. Er dient der Informationsgewinnung. Weitere Führungsmittel nach der Feuerwehr Dienstvorschrift 100 (Leitung und Führung im Einsatz) dienen der Informationsverarbeitung und der Informationsübertragung. Führungsmittel unterstützen den Einsatzleiter im Führungsvorgang. Der Führungsvorgang gliedert sich im zeitlichen Ablauf in die Lagefeststellung (Erkundung der Lage), die Planung mit der Beurteilung der Lage und dem Entschluss und der anschließenden Befehlsgebung.

Die zur Lagefeststellung erforderlichen Informationen erhält die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter z. B.

durch den Einsatzauftrag gemäß des Alarmierungsstichwortes,

durch eigene Wahrnehmungen,

aus Einsatzunterlagen, wie z. B. Alarm- und Einsatzplänen, Karten, Feuerwehrpläne.

Die Informationen des Feuerwehrplanes nach DIN 14095 dienen der raschen Orientierung in einer Anlage und der Beurteilung der Lage. Da grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Feuerwehrplan die aktuellen Gegebenheiten nicht vollständig darstellt, kann dieser nicht allein bestimmend für die Beurteilung der Lage herangezogen werden. Entscheidend für die Beurteilung der Lage und den Entschluss des Einsatzleiters über Gefahrenabwehrmaßnahmen ist das bei der Erkundung gewonnene aktuelle gesamte Lagebild.

Nach Auskunft des Kreisbrandmeisters, der gemeinsam mit dem Gemeindebrandmeister Ritterhude die Einsatzleitung innehatte, lagen die Feuerwehrpläne offensichtlich vollständig vor. Aus dem Einsatzverlauf ergeben sich keine Hinweise darauf, dass die Feuerwehrpläne unrichtig waren. Gerade die im Feuerwehrplan enthaltenen tagesaktuellen Belegungspläne für die Tanks waren hilfreich für die einsatztaktischen Maßnahmen. Insgesamt ist die Einsatzbewältigung durch die Feuerwehrkräfte als ausgesprochen erfolgreich zu bewerten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2015

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