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Antwort auf die mündliche Anfrage zum Zeitplan für die Umsetzung des Generalplans Wesermarsch

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) geantwortet.


Vorbemerkung des Abgeordneten

Im Kampf gegen die Versalzung der Marschgräben und für die Versorgung der nördlichen Wesermarsch mit weniger salzhaltigem Tränkewasser hat die Landesregierung im Dezember 2015 durch die Staatssekretärin im Umweltministerium Almut Kottwitz (u. a. NWZ vom 2. Dezember 2015 „Neuer Generalplan für Wesermarsch“) bekannt gegeben, dass der Generalplan Wesermarsch umgesetzt werden soll. Die Landwirte leiden seit Jahren unter der schlechten Qualität des Tränkewassers in den Zuwässerungsgräben.

1. Wann wird das Land Niedersachsen Mittel freigeben, damit die weitere Planung des Generalplans Wesermarsch vorangetrieben wird und der Bau noch in dieser Legislaturperiode beginnen kann?

2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die bisherigen Weservertiefungen und
-korrekturen seit dem Jahr 1887 dazu geführt haben, dass der Salzgehalt des Weserwassers zu hoch ist und der Generalplan Wesermarsch deshalb unabhängig von weiteren Weservertiefungen dringlichst umgesetzt werden muss, um die bereits entstanden Mängel zu beseitigen?

3. Welchen Zeitplan sieht die Landesregierung für die Planung und Umsetzung des Generalplans Wesermarsch vor?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung hat ein erhebliches Interesse an einer zukunftssicheren Zu- und Entwässerung der Wesermarsch. Allerdings müssen - so die Sicht der Landesregierung - die mit dem abschließenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu erwartenden Maßstäbe einer relevanten Verschlechterung des Gewässerzustandes abgewartet werden, bevor Planungen zur Verbesserung der Zuwässerungssysteme umgesetzt werden können. Die bislang mit den Haushaltsansätzen bis 2015 vorgesehene weitere Umsetzung eines Generalplans wurde aus den vorgenannten Gründen ausgesetzt.

Die Zeit bis zu einem Urteil sollte jedoch genutzt werden, um die von den Deichverbänden neu vorgeschlagene ‚kleine Lösung’ abschließend auf Machbarkeit zu prüfen. Eine solche Lösung unterscheidet sich erheblich von dem bisherigen „Generalplan“ und ist auch in der Umsetzung als wesentlich realistischer zu bewerten.

Zu diesem Plan hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz in enger Abstimmung mit dem Planungsverband Wesermarsch ein alternatives Konzept mit einer konkreten Trassenführung für die Zuwässerung ausgearbeitet unter weitest gehender Nutzung des vorhandenen Gewässersystems.

Die derart entwickelte Zuwässerungslösung wurde mit einer instationären hydraulischen Berechnung überprüft. Die Machbarkeit der ausgearbeiteten Vorzugsvariante wurde bestätigt. Zusätzlich wurde eine grobe Kostenschätzung erstellt. Danach belaufen sich die Kosten der Gesamtmaßnahme auf rd. 30 Mio. €.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 01.12.2015 in Gegenwart von Frau MdL Logemann vorgestellt. Zum weiteren Vorgehen wurde mit der Geschäftsführung des Planungsverbandes vereinbart, dass zunächst am 14.12.2015 der Vorstand des Planungsverbands informiert werden sollte. Die Information der Öffentlichkeit über die Machbarkeitsstudie ist für den 11.02.2016 vorgesehen.

Nach dieser Veranstaltung sollen in einem weiteren Schritt auch potenzielle Mitfinanzierer wie der Bund und das Land Bremen informiert werden.

1. Wann wird das Land Niedersachsen Mittel freigeben, damit die weitere Planung des Generalplans Wesermarsch vorangetrieben wird und der Bau noch in dieser Legislaturperiode beginnen kann?

s. Vorbemerkung.

2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die bisherigen Weservertiefungen und
-korrekturen seit dem Jahr 1887 dazu geführt haben, dass der Salzgehalt des Weserwassers zu hoch ist und der Generalplan Wesermarsch deshalb unabhängig von weiteren Weservertiefungen dringlichst umgesetzt werden muss, um die bereits entstanden Mängel zu beseitigen?

Es dürfte unstrittig sein, dass die kontinuierliche Vertiefung der Weser über viele Jahrzehnte zu einem Zustand geführt hat, der die Tränkefunktion nicht mehr ausreichend sicherstellt. Eine zukunftssichere kleine Lösung des Zuwässerungsproblems in der Wesermarsch soll bis zu einem Urteil des BVerwG weiter konkretisiert werden.

3. Welchen Zeitplan sieht die Landesregierung für die Planung und Umsetzung des Generalplans Wesermarsch vor?

Die bisherige auch gegenüber dem Planungsverband vertretene Position der Landesregierung ist, dass die Umsetzung eines „Wasserwirtschaftsplanes Wesermarsch“ – abweichend von der Position der Vorgängerregierung – vom weiteren Fortgang der Verhandlungen über die aktuelle Weseranpassung abhängt. Diese Verhandlungen können sicherlich erst nach dem Urteil des BVerwG abgeschlossen werden und werden sich voraussichtlich noch bis 2017 hinziehen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

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