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Atomkraftwerk im Emsland nach meldepflichtigem Ereignis vom Netz / Wenzel: „Meldepflichtige Ereignisse in Atomkraftwerken werden extern überprüft“

Pressemitteilung Nr. 140/2013

HANNOVER. Das Kernkraftwerk Emsland (KKE) ist am gestrigen Sonntag vorsorglich heruntergefahren worden, nachdem sich beim Nachfüllen von Öl am Antriebsmotor einer der vier Hauptkühlmittelpumpen eine geringe Menge Öl an einer heißen Rohrleitung entzündet hatte. Der Entstehungsbrand wurde unverzüglich mit mobilen Schaumlöschern erstickt; die Pumpe wurde abgeschaltet und die Anlage zur erforderlichen Ursachenklärung und für die notwendigen Reinigungsarbeiten vom Netz genommen.

Zu klären ist, wie es zu dem niedrigen Ölstand am Motorlager der Hauptkühlmittelpumpe gekommen ist, der das Nachfüllen von Öl erforderlich machte. Zu der Entzündung kam es, weil beim Nachfüllen eine kleine Menge ausgetreten und auf die darunterliegende Rohrleitung getropft war. Es kam nach Auskunft des Kraftwerksbetreibers zu keiner weitergehenden Gefährdung. Der Kraftwerksbetreiber RWE informierte unverzüglich das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als zuständige Atomaufsichtsbehörde über das Vorkommnis. Seitens des Umweltministeriums wurden unverzüglich Sachverständige und Behördenvertreter zur Anlage entsandt, die sich vor Ort über den Sachverhalt und die Folgen informiert haben. Das Ereignis ist nach Kategorie N (Normal) meldepflichtig, die Meldefrist für N-Ereignisse beträgt fünf Tage.

Das Atomkraftwerk geht erst wieder ans Netz, wenn sowohl die Reinigungs- als auch die Prüfarbeiten abgeschlossen sind. Bei der Ermittlung der Vorkehrungen gegen Wiederholungen ist nach dem Willen von Umweltminister Stefan Wenzel ein externer Sachverständiger hinzuziehen. „Meldepflichtige Ereignisse in den niedersächsischen Atomkraftwerken wie dieses werden ab sofort grundsätzlich extern überprüft“, kündigte der Minister am Montag in Hannover an. „Die externen Sachverständigen sollen die Atomaufsicht dabei unterstützen, auch übergreifende Fragestellungen ausreichend zu berücksichtigen, Ursachen eindeutig zu klären und notwendige erweiterte Vorsorge zu klären.“

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erstellt am:
28.10.2013

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