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Behörden und Umweltverbände beraten über Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Grohnde

Pressemitteilung 34/2019

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung des Kernkraftwerks Grohnde und zur Errichtung einer Transportbereitstellungshalle einen sogenannten Scoping-Termin durchgeführt. Dieser Scoping-Termin ist durch die atomrechtliche Verfahrensverordnung vorgeschrieben und liefert Informationen zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die durch die Vorhabenträgerin PreussenElektra zu erstellenden Berichte zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Erörtert wurden Untersuchungsrahmen sowie Gegenstand, Umfang und Methoden der durchzuführenden UVP. Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Gemeinden und des Landkreises sowie Behörden und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigungen. Nach der Vorstellung eines Vorschlags für den Untersuchungsrahmen durch die Vorhabenträgerin wurden Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Untersuchungen bezogen auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter diskutiert. Das Umweltministerium wird auf Basis der heute erhaltenen Anregungen die Vorhabenträgerin über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen unterrichten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.04.2019

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