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Debatte um mögliche Fahrverbote: NO2-Modellrechnung für Oldenburg Heiligengeistwall zeigt: Jahresmittelgrenzwert wird eingehalten

Pressemitteilung Nr.11/2019

„Für die Beurteilung, ob der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten wird, ist die Belastung der Wohnbevölkerung im jeweiligen Straßenzug entscheidend. Eine kürzlich ergänzend zu den bestehenden Messungen durchgeführte Berechnung der NO2-Immissionen für den Heiligengeistwall hat gezeigt, dass dort, wo Wohnnutzung stattfindet, im Jahresmittel keine NO2-Konzentrationen oberhalb des Grenzwertes von 40 µg/m³ bestehen. Diese Erkenntnis wird in das laufende Gerichtsverfahren einfließen. Ich bin davon überzeugt, dass ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge damit für Oldenburg vom Tisch ist. Ich habe zudem veranlasst, dass die zunächst am Beispiel von Oldenburg erfolgte Modellrechnung auch für die übrigen Straßenzüge in Niedersachsen mit hohen Stickstoffdioxidimmissionen durchgeführt werden,“ sagte heute (Mittwoch) Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies in Hannover.

Im Rahmen eines Pressegesprächs stellte Minister Lies Berechnungen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim für den Heiligengeistwall in Oldenburg vor.

Diese zeigen eindrucksvoll auf, dass Stickstoffdioxid sehr flüchtig ist. Die höchsten Konzentrationen finden sich in den bodennahen Schichten. Mit steigender Höhe und steigender Entfernung zur Fahrbahn nimmt die Stickstoffdioxidbelastung ab. Im Erdgeschoss findet am Heiligengeistwall keine Wohnnutzung statt. In einer Höhe von 3,90 m, dort wo Menschen am Heiligengeistwall wohnen, liegen die Stickstoffdioxidkonzentrationen durchgängig unterhalb des zulässigen NO2-Jahresmittelgrenzwertes von 40 µg/m³.

Mit ortsfesten Probenahmestellen werden sowohl Stunden- als auch Jahresmittelwerte mithilfe kontinuierlicher Messungen ermittelt. Auf Veranlassung von Umweltminister Olaf Lies hat in den zurückliegenden Monaten eine intensive fachliche und rechtliche Auseinandersetzung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben stattgefunden. Sie hat ergeben, dass im Falle des leichtflüchtigen NO2 der Jahresmittelwert örtlich getrennt vom Stundenmittelwert ermittelt werden muss, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Gemäß der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Daten über die Bereiche eines Ballungsraums mit den höchsten Schadstoffkonzentrationen zu gewinnen, denen die Bevölkerung wahrscheinlich über einen Zeitraum ausgesetzt ist, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum signifikant ist. Dieser Bereich ist bei einem über das Kalenderjahr zu mittelnden Wert in erster Linie die Wohnbebauung und nicht etwa ein Fußgängerweg, auf dem wechselnder Verkehr stattfindet.

Die nun für den Heiligengeistwall durchgeführte Modellrechnung war der erste Schritt. Obwohl die Modellrechnung Daten mit einer hohen Genauigkeit geliefert hat, werden in einem zweiten Schritt Messungen mit sogenannten Passivsammlern in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung erfolgen, damit die maßgeblichen Immissionswerte nicht nur rechnerisch vorliegen, sondern auch messtechnisch abgesichert sind.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim wird zudem für die von Stickstoffdioxid-Grenzwert-Überschreitungen betroffenen Städten Hannover, Hildesheim und Osnabrück auf Veranlassung von Umweltminister Lies jetzt ebenfalls detaillierte Stickstoffdioxid-Konzentrationsberechnungen durchführen.

Den kompletten Bericht finden Sie unter:

http://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/


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