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Ergebnisse zur Luftreinhaltung-Studie HEermEliN basieren auf Modellrechnungen

Pressemitteilung 30/2018

Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung zur sog. HEermEliN-Studie (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) hat Umweltminister Olaf Lies heute in Hannover noch einmal deutlich gemacht, dass es sich bei den im Rahmen des Projekts veröffentlichten Werten um keine real gemessenen Werte handelt.

Umweltminister Lies: „Das Projekt ist 2013 von meinem Vorgänger, Stefan Wenzel, angeschoben worden. Ziel war es, die Luftqualität flächendeckend zu überprüfen und mögliche Orte mit Luftstoffbelastungen sog. Hotspots zu identifizieren. In einem ersten Schritt wurden Modellrechnungen durchgeführt. Die jetzt in der Öffentlichkeit diskutierten Werte basieren auf diesen Berechnungen und müssen in keiner Weise der Realität entsprechen. Bei Modellrechnungen gibt es immer große Varianzen. Mit diesen Ergebnissen hätte man im November 2017 nicht in die Öffentlichkeit gehen sollen.“

Derzeit überprüfe das Ministerium die Projektergebnisse gemeinsam mit den potenziell betroffenen Kommunen, sagte Lies. „Wir gehen diesen Daten natürlich nach und überprüfen sie. Am Ende wird sich zeigen, ob überhaupt von den rechnerisch ermittelten potenziellen Hotspots noch welche übrig bleiben und wo Messungen noch erforderlich sind. Wir gehen davon aus, dass wir noch in der ersten Jahreshälfte aktuellere Daten vorliegen haben. Erste Detailuntersuchungen in Süd-Niedersachsen ergaben bisher keine Hinweise auf Grenzwertüberschreitungen. Ich gehe davon aus, dass es neben den bisher identifizierten vier Städten in Niedersachsen keine weiteren Städte mit Stickstoffdioxid-Überschreitungen geben wird. Es ist bedauerlich, dass durch die Veröffentlichung eine solche Diskussion entstanden ist.“

Die Länder sind verpflichtet, die Luftqualität in der Fläche zu überprüfen. Modellrechnungen gelten in einem ersten Schritt dabei als anerkannte Methode. Aufgrund der hohen Varianz der Ergebnisse müssen diese Daten aber dann auch immer durch Messungen oder andere geeignete Maßnahmen validiert werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.03.2018

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