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Extremniederschläge und Hochwasserkatastrophe als Folge der Klimakrise?


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus, Regina Asendorf, Julia Willie Hamburg, Gerald Heere, Ottmar von Holtz, Hans-Joachim Janßen, Meta Janssen-Kucz, Helge Limburg, Susanne Menge, Belit Onay, Anja Piel, Filiz Polat, Heiner Scholing, Thomas Schremmer, Miriam Staudte und Maaret Westphely (Grüne) geantwortet.



Vorbemerkung der Abgeordneten


Ende Juli sorgten außerordentliche, anhaltende und ergiebige Niederschlagsmengen vielerorts für Überschwemmungen. In großen Teilen Ostniedersachsens, insbesondere des Harzes, gab es Dauerregen und in der Folge dann flussabwärts u. a. an der Innerste, der Oker, der Leine und der Aller Rekordpegelstände, die zu schweren Hochwasserereignissen führten.


Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gab in seinem Julibericht 2017 für Niedersachsen bekannt: „Mit rund 145 l/m² fiel diesmal das Doppelte des Monatssolls (73 l/m²). Vor allem Tief ‚Alfred‘ brachte sintflutartigen Regen vom 24. bis zum 26. Juli im Süden des Bundeslandes. Mehrere Stationen meldeten in 48 Stunden über 150 l/m², die Eckertalsperre im Harz in 72 Stunden sogar 302 l/m². An zahlreichen Messstellen entstanden neue Niederschlagsrekorde für den Juli. Große Fluten wälzten sich in der Folge einige Tage lang durch Städte und Dörfer. Auch der zum Weltkulturerbe zählende Marktplatz von Goslar stand unter Wasser“ (http://www.dwd.de/DE/presse/presseseite_node.html).


In der Folge wurde in Goslar und auch in Wolfenbüttel Katastrophenalarm ausgelöst werden. In Hildesheim wurden Menschen evakuiert und Häuser geräumt, weil die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner in Gefahr war. Glücklicherweise wurden Personen nicht in besonderer Weise verletzt, jedoch haben mehrere Tausend Anliegerinnen und Anlieger schweren Schäden erlitten. Auch öffentliche Liegenschaften und Infrastruktur sind durch die Überschwemmungen geschädigt worden.


Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 3. August 2017 einen Nothilfefonds im Umfang von 25 Millionen Euro beschlossen, der noch vom Landtag genehmigt werden muss. Damit sollen Kommunen unterstützt werden und Privatleute unbürokratisch Soforthilfe erhalten.


Für den Klimaforscher Professor Mojib Latif vom Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung in Kiel ist die „Häufung der Extremwetterlagen, die wir jetzt erleben, (...) ein Zeichen, dass der Klimawandel auf das alltägliche Wetter übergreift.“ (HAZ, 27. August 2017). Und der DWD schreibt in seinem Fazit zur „Einordnung der Stark- und Dauerregen in Deutschland zum Ende eines sehr nassen Juli 2017“: „Insgesamt betrachtet entsprechen sowohl die Dürreperiode von Januar bis Mai als auch die im Anschluss geschehenen extremen Niederschlägen dem Szenario eines extremeren Niederschlagsgeschehens in Deutschland, wie es der Weltklimarat in seinem fünften Sachstandbericht aufgrund des Klimawandels bereits 2014 prognostiziert hat“ (http://www.dwd.de/DE/
klimaumwelt/klimawandel/klimawandel_node.html).



Vorbemerkung der Landesregierung


Das Tief „Alfred“ hat ab Montag den 24.07.2017 in einer Kombination aus Höhen- und Bodentief bis zum Mittwoch den 26.07.2017 ergiebigen Dauerregen im südlichen Niedersachsen, sowie im Harz und im Harzvorland gebracht. Innerhalb von 48 Stunden wurden Niederschlagsmengen z.T. von über 100 - >150 mm registriert. An einigen Messstationen wurden vom 24.07.2017, 09:00 Uhr, bis zum 26.07.2017, 09:00 Uhr, mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Monatsmittels für den Monat Juli verzeichnet.


Als Folge dieser Niederschläge kam es in den Flusseinzugsgebieten der Aller mit dem Nebenfluss Oker und zugehörigen Oker-Nebenflüssen im nördlichen Harzvorland, sowie der Leine mit Innerste und zugehörigen Nebenflüssen im westlichen und nördlichen Harzvorland und in einigen östlichen Nebengewässer der Weser zwischen Hann.Münden und Rinteln zu teilweise großflächigen Überflutungen. Darüber hinaus haben die Niederschlagsmengen teilweise zur Überlastung der Kanalisationssysteme geführt, was ebenfalls zu Überflutungen in Siedlungsbereichen geführt hat. Durch diese Überflutungen kam es zu teilweise erheblichen Schäden sowohl an privaten Gebäuden, der öffentlichen Infrastruktur und auf landwirtschaftlichen Produktionsflächen.


Nach einer vorläufigen Auswertung von Rückmeldungen der Kommunen geht die Landesregierung gegenwärtig davon aus, dass mindestens ca. 7.000 Haushalte mit etwa 20.000 Personen von dem Hochwasser betroffen sind.


Als Hilfe für die von den Hochwasserereignissen in Niedersachsen betroffenen Menschen und Kommunen hat die Landesregierung eine schnelle und unbürokratische Hilfe zugesagt. Dafür hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages am Mittwoch,09.08.2017 einstimmig beschlossen Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro bereitzustellen.


Die Regenereignisse des Juli 2017 fügen sich aus Sicht der Landesregierung in eine Reihe von extremen Wetterlagen ein, die in Niedersachsen in den vergangenen Jahren beobachtet werden konnten. Auch wenn es einzelne Extrem-Ereignisse in der Vergangenheit immer schon gegeben hat - sie können nicht direkt dem Klimawandel zugerechnet werden, zeigt sich: In der Summe nehmen solche Ereignisse zu. Und die Klimawissenschaft ist sich einig: In Zukunft werden wir mit einem weiteren Anstieg der Häufigkeit und der Intensität von Extremwetter-Ereignissen rechnen müssen.


Auch in Niedersachsen sind heute schon klimatische Änderungen messbar und die daraus resultierenden Folgen auf Mensch und Umwelt spürbar. Neben dem Klimaschutz ist daher die Anpassung an die Folgen des Klimawandels die zweite zentrale Säule der Klimapolitik dieser Landesregierung.



1.Welche Angaben kann die Landesregierung zum Umfang der Hochwasser machen und welche Überlegungen gibt es zur zukünftigen Abwendung von Hochwasserschäden und zur Hochwasservorsorge?


Die intensiven und langandauernden Niederschläge führten in Steillagen des Harzes wie z.B. Radau, Wintertalbach und Gose zu Sturzfluten und zum Ausufern kleiner Gewässer (z.B. Abzucht in Goslar) und zu unmittelbaren Überflutungen von Harzrandstädten wie Goslar und Bad Harzburg. Auch in Einzugsgebieten des Weserberglands und des Harzvorlandes konnten die Gewässer und Hochwasserschutzeinrichtungen die Niederschlagsmengen nicht dauerhaft aufnehmen. Z.B. hatte der Einstau des Hochwasserrückhaltebeckens Nette für die Ortslage Rhüden nur kurzzeitig (8h) zu einer Entlastung geführt, durch den sehr hohen Zufluss der Schildau wurden hier Rekordwasserstände gemessen.


Im weiteren Verlauf der Flüsse stiegen die Pegel schnell an und erreichten trotz größtmöglichen Rückhalts der Harztalsperren vielerorts Rekordwasserstände: Nette, Oker mit den Pegeln Schladen und Ohrum (Landkreise Goslar, Wolfenbüttel und Braunschweig), Innerste mit Pegel Heinde (Landkreis Hildesheim). Genauere Aussagen zur Einordnung des Ereignisses sind erst nach Auswertung der Pegel und den Statistiken möglich. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) arbeitet mit Hochdruck an der Auswertung des Ereignisses.


Durch die Hochwasserwellen in Leine, Oker und Aller sind auch in den Städten Hannover, Braunschweig und Celle bis zum 04.08.2017 zwar auch sehr hohe Wasserstände eingetreten. Anfängliche Befürchtungen, dass kritische Marken überschritten werden, haben sich jedoch nicht bestätigt.


Die Harztalsperren konnten dank eines extrem niedrigen Füllstandes (Dürreperiode Januar – Mai s.o.) insgesamt 41,5 Mio. m³ (allein im Nordharzverbundsystem Innerste-Grane-Oker: fast 30 Mio. m³) zurückhalten. Wären größere Anteile dieses Oberharzabflusses nicht zurückgehalten worden, wäre die Situation im Harzvorland erheblich kritischer verlaufen.


Insgesamt hat das Julihochwasser gezeigt, dass die Kommunen im Harzvorland für Ereignisse in diesem Umfang nur zum Teil vorbereitet sind.


Anders als zum Beispiel bei der Elbeflut 2013, bei der vorhandene Hochwasserschutzeinrichtungen nahezu durchgehend eine Überflutung von Siedlungsgebieten verhindert haben, waren bei dem jetzigen Ereignis erhebliche Siedlungsflächen von der Ausuferung der Gewässer und Überflutungen aus der Siedlungsentwässerung betroffen. Zu nennen sind vor allem Siedlungsbereiche in Stadt und Landkreis Hildesheim, Stadt und Landkreis Goslar, sowie in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel. Daneben sind in den Flussniederungen in größerem Maß landwirtschaftliche Flächen mit erntereifen Früchten eingestaut worden.


Die Folgen eines Hochwassers für Mensch, Umwelt und Sachgüter können nur begrenzt werden, wenn sich alle – Betroffenen und für den Hochwasserschutz zuständigen Akteure - der Risiken eines Hochwassers bewusst sind und geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Minderung dieses Risikos treffen.


Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und auch im Niedersächsischen Wassergesetz sind keine Definitionen und demzufolge auch keine gesetzlichen Regelungen zum Hochwasserschutz vorhanden. Es ist daher eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Kommunen, den Hochwasserschutz, d. h. in diesem Fall den baulichen Schutz besiedelter Gemeindegebiete zu gewährleisten. Dieses kann nur gelingen, wenn in der örtlichen Gemeinschaft Alternativen entwickelt, in den demokratisch legitimierten Gremien diskutiert, beschlossen und in der Folge realisiert werden. In diesem Zusammenhang wird häufig vom Staat gefordert, einen flussgebietsbezogenen Hochwasserschutz zu schaffen, der den örtlichen Hochwasserschutz ersetzt. Auch für diese Forderung gibt es keine Rechtsgrundlage. Allerdings bietet das Wasserverbandsgesetz (WVG) den Kommunen die Möglichkeit gemeinde- und landkreisübergreifende Hochwasserschutzverbände zu bilden. Diese können per Satzung die Aufgabe erhalten, flussgebietsbezogene Hochwasserschutzplanungen voranzutreiben und Hochwasserschutzanlagen als Maßnahmenträger herzustellen und zu unterhalten.


Ein gelungenes Beispiel für die Erarbeitung von flusseinzugsgebietsbezogenen Hochwasserschutzplanungen. Ist die Hochwasserpartnerschaft „Nördliches Harzvorland“. Diese Kooperation diente als Vorlage für den neuen Fördertatbestand „Konzeptionen zum Umgang mit dem Hochwasserrisiken auf der Grundlage von Zusammenschlüssen mehrerer zuständiger Kommunen und/oder Verbände“. Neben derartigen Konzeptionen werden technische Maßnahmen und als weitere Unterstützung für die Kommunen seit 2017 auch das Projekt „Kommunale InfoBörse Hochwasservorsorge“ bei der Kommunalen Umwelt-Aktion U.A.N. durch das Land gefördert. Das Land fördert Projekte der Kommunen nach Maßgabe des Haushalts mit bis zu 70% der berücksichtigungsfähigen Kosten. Ausnahmsweise kann die Höhe der Zuwendung bis zu 80% betragen. Dies kam bislang bei Kooperationsprojekten von Ober- und Unterliegern zum Tragen, die sich zusammengeschlossen haben, um Konzeptionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes aufzustellen.


Das Land hat bei der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL), die mit der Novelle 2009 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in nationales Recht umgesetzt wurde, einen wesentlichen Beitrag zur Hochwasservorsorge geleistet. Die in den Flussgebietseinheiten aufgestellten Hochwasserrisikomanagementpläne haben das Ziel, das Risiko hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern. Dieses Ziel soll mit koordinierten Maßnahmen aller Beteiligten auch auf Ebene der Flussgebietseinheiten erreicht werden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes zur wasserwirtschaftlichen Folgenabschätzung des globalen Klimawandels für Niedersachsen wird in Kürze ein weiterer Baustein der Analyse der heutigen und zukünftigen Klimaentwicklung sowie deren Folgen für die Hochwasserverhältnisse vorliegen. Schon eine dauerhaft zu erwartende Erhöhung der Niederschläge bzw. der Spitzenwerte um 10, 15 oder 20 Prozent kann massive finanzielle Folgen im Bereich der Kanalisation haben. Deshalb muss mehr denn je bei der Planung vorgesorgt werden. In Frage kommen verschiedenste Möglichkeiten zur Abflussverbesserung und zum Rückhalt im Einzugsgebiet, die im Einzelfall auf ihre Wirksamkeit geprüft werden müssen.


Wichtig ist allerdings mit Blick auf die Zukunft, weiter darauf zu dringen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Eigenvorsorge weiter ausbauen. Es müssen weit mehr als bisher die Möglichkeiten von Elementarschadensversicherungen genutzt werden. Eine Elementarschadenspflichtversicherung für Wohngebäude oder Mindeststandards vergleichbar der Kfz-Haftpflicht waren auf Bundesebene bislang nicht mehrheitsfähig. Solche Ansätze wären sowohl für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, als auch volkswirtschaftlich am günstigsten. Öffentliche Hilfen können und sollen eine Elementarschadensversicherung nicht ersetzen. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser wird es jedoch nicht geben.



2.Die Landeregierung hat einen Arbeitsstab zur Aufarbeitung der Schäden und zur Bewältigung der Folgen eingesetzt und einen Nothilfefonds beschlossen. Wie sieht die Arbeit des Arbeitsstabs aus?


Zur Ermittlung der Schadensumfänge durch die fachlich betroffenen Ressorts und die Klärung der Frage, ob und wie Unterstützung geleistet werden kann, hat die Landesregierung einen ressortübergreifenden Arbeitsstab unter Federführung des Umweltministeriums (MU) eingerichtet. Seine Funktion besteht - unter Wahrung der jeweiligen Ressortzuständigkeit - darin, die Aktivitäten in den Ressorts zur Schadensermittlung und bei der Erarbeitung von Hilfsprogrammen zu koordinieren sowie inhaltlich und zeitlich aufeinander abzustimmen. Angestrebt werden Unterstützungsleistungen bei Schäden in Privathaushalten, in der Land- und Forstwirtschaft, bei Straßen und kommunaler Infrastruktur sowie bei Betrieben und Unternehmen.


Gegenwärtig findet eine von den zuständigen Ressorts innerhalb des Arbeitsstabes vereinbarte Schadensermittlung statt. Parallel entwickeln die Ressorts Hilfsprogramme, nach denen unter Berücksichtigung der ermittelten Schäden die über einen Nachtrag zum Haushaltsplan 2017 bereitgestellten Landesmittel vergeben werden sollen.


Die Soforthilfe für Privathaushalte kann ab dem 14.08.2017 bei den örtlich zuständigen Landkreisen, bei der Region Hannover sowie den kreisfreien und großen selbständigen Städten beantragt werden. In einem zweiten Schritt sollen darüber hinaus zu einem späteren Zeitpunkt weitere Hilfen gewährt werden. Die hierfür erforderlichen Regelungen befinden sich noch in der Abstimmung.


Nach der gegenwärtigen Arbeitsplanung wird angestrebt, dass die Regelungen für die Hilfeleistungen des Landes für alle Schadensbereiche (Privathaushalte, Betriebe und Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft sowie kommunale Infrastruktur) Anfang September 2017 in Kraft treten können.



3.Wie sieht die Landesregierung den Zusammenhang zwischen den aktuellen Extremwettereignissen, ihrer Häufung und dem Klimawandel und welche Konsequenzen folgen daraus?


Einzelne Wetterereignisse können nicht direkt dem Klimawandel zugerechnet werden. Um den Einfluss des Klimawandels zu erfassen, müssen immer längere Zeiträume betrachtet werden – in der Regel werden in der Klimawissenschaft 30 Jahres-Zeiträume verglichen.


Die bisher vorliegenden Daten des DWD deuten auf eine Zunahme der Starkregenereignisse hin, die Zeitreihen sind allerdings noch zu kurz für eine generelle Aussage.


Eigene Analysen des Landes zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Extremwetter- und Hochwasserereignisse zeigen für die jüngere Vergangenheit keinen einheitlichen Trend in ganz Niedersachsen. Regional zeichnen sich aber, vor allem in den Sommermonaten, zunehmende Tendenzen ab, die sich in den Projektionen der Klimamodelle für die Zukunft fortsetzen.


Ein Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und Hochwässern wird in einer von der TU Wien geleitete Studie dargestellt.


In dem internationalen Großprojekt wurden Datensätze aus 50 Jahren von über 4000 hydrometrischen Stationen aus 38 europäischen Ländern gesammelt und ausgewertet. Nach Darstellung der Ergebnisse im Fachjournal "Science" hat der Klimawandel einen deutlichen Einfluss auf Hochwasserereignisse. Erkennen lässt sich das am besten daran, dass sich das Auftreten der Hochwässer über die Jahre zeitlich verschiebt. Je nach Ursache der Hochwasserereignisse treten sie in manchen Regionen immer früher auf, in anderen immer später. Die Analyse lässt auch eine Abgrenzung zu anderen Ursachen wie Versiegelung und Verlust der Auen zu.


Hinweise auf den Zusammenhang zwischen Klimaerwärmung und Extremwetterereignissen geben auch die physikalischen Grundlagen: Wärmere Luft kann mehr Wasser aufnehmen und es steht somit mehr Wasserdampf zur Niederschlagsbildung zur Verfügung. Die Klimawissenschaft ist sich daher weitgehend einig: In Zukunft werden wir mit einem weiteren Anstieg der Häufigkeit und der Intensität von Extremwetterereignissen rechnen müssen.


Extremwettereignisse sind dabei immer eine Auswirkung der allgemeinen klimatischen Änderungen. Diese sind heute schon in Niedersachsen nachweisbar:


  • Messungen zeigen seit 1881 eine Temperaturzunahme von durchschnittlich etwa 1,5 Grad Celsius. Besonders deutlich zeigt sich diese Temperaturzunahme im Winter und im Frühjahr.

  • Auffällig ist zudem die Häufung überdurchschnittlich warmer Jahre seit Ende der 1980er Jahre. In der Folge gibt es auch mehr Tage mit sehr hohen Temperaturen.

  • Seit 1881 sind die Jahresniederschlagssummen um 94 mm gestiegen.

  • Beobachtbar ist insbesondere im Frühjahr, Herbst und Winter ein Anstieg der Tage mit hohen Niederschlagsmengen.


Die Folgen dieser klimatischen Änderungen erstrecken sich im Grunde auf alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche des Landes. Neben dem Klimaschutz ist daher die Anpassung an die Folgen des Klimawandels die zweite zentrale Säule der Klimapolitik dieser Landesregierung.


Unter anderem wurde die Klimafolgenanpassung deshalb als zentrales Ziel im Entwurf des Klimagesetzes der Landesregierung verankert. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Anpassung an den Klimawandel als zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge in das Verwaltungshandeln integriert werden muss.


Außerdem ist ein Klimakompetenznetzwerk für Niedersachsen im Aufbau. Aufgabe dieses Netzwerks wird es sein,


  • fachliche Grundlagen zu erarbeiten und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse aufzugreifen: z.B. im Bereich derKlimamodellierungen

  • Die Folgen des Klimawandels für die Regionen in Niedersachsen abzuschätzen und Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln.

  • das Klimawissen in Niedersachsen zu bündeln und

  • als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Kommunen, Landwirte, Naturschützer, Unternehmen und letztlich Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stehen.





Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

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