Artikel-Informationen
erstellt am:
06.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
29.04.2016
Vor dem Hintergrund der Überschreitung von in der EU-Luftqualitätsrichtlinie festgelegten Grenzwerte für NO2 (Stickstoffdioxid) wurden Maßgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne erörtert. "Die Verpflichtung zur Einhaltung der Grenzwerte ist aus gesundheitlichen Gründen streng geregelt", sagte Wenzel. Die Grenzwertüberschreitungen seien verursacht durch ein hohes Verkehrsaufkommen an Stellen mit dichter Bebauung in Verbindung mit hohen Stickstoffoxid-Realemissionen von Kraftfahrzeugen. Hier stehen insbesondere Diesel-Pkw im Fokus.
Fachleute des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim informierten sowohl über die Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen als auch über mögliche Maßnahmen zur Minderung der Belastung. Das Umweltministerium wird die unmittelbar zuständigen Kommunen bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne bestmöglich unterstützen und sich in Abstimmung mit den Kommunen für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Realisierung von effektiven Minderungsmaßnahmen einsetzen.
Mehr zum Thema:
Parlamentarische Anfrage zur Luftreinhaltung in Niedersächsischen Städten
Übersicht Messergebnisse der Lufthygienischen Überwachung Niedersachsen (LÜN)
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
29.04.2016