Artikel-Informationen
erstellt am:
11.01.2017
Pressemitteilung Nr. 2/2017
Wie bereits im Vorjahr, so sind auch im Jahr 2017 in den Haushaltsplan des Landes Niedersachsen finanzielle Mittel in Höhe von 80.000 € eingestellt worden, mit denen Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit an den Verfahren zum Rückbau von Atomkraftwerken unterstützt werden. Ergänzend zu den ohnehin stattfindenden förmlichen Verwaltungsverfahren können aus diesem Haushaltstitel Veranstaltungen oder andere Maßnahmen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden, die zur Meinungsbildung bei kontroversen Standpunkten beitragen und das Anliegen eines konstruktiv und konsensual orientierten Diskurses stärken.
Die Mittel sind adressiert an die Landkreise, deren Einwohnerinnen und Einwohner unmittelbar von dem Rückbau von Atomanlagen betroffen sind. Die Landkreise können Anträge auf Zuwendungen für Vorhaben der begleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung formlos beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, stellen. Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller wird nicht erwartet, allerdings sollte der Vorhabenträger in das Konzept der begleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen sein.
Die Anträge sind bis zum 28.02.2017 zu stellen; über die Verwendung der Mittel wird in einem ersten Durchgang anschließend umgehend entschieden. Soweit danach noch Mittel zur Verfügung stehen, sind Anträge bis spätestens zum 30.06.2017 einzureichen.
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erstellt am:
11.01.2017