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Fortsetzung der Initiative des Umweltministeriums: 80.000 Euro für begleitende Öffentlichkeitsarbeit beim Rückbau von Atomkraftwerken

Pressemitteilung Nr. 2/2017


Wie bereits im Vorjahr, so sind auch im Jahr 2017 in den Haushaltsplan des Landes Niedersachsen finanzielle Mittel in Höhe von 80.000 € einge­stellt worden, mit denen Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit an den Verfahren zum Rückbau von Atomkraftwerken unterstützt werden. Ergänzend zu den ohnehin stattfindenden förmlichen Verwaltungsverfahren können aus diesem Haushaltstitel Veranstaltungen oder andere Maßnahmen der begleiten­den Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden, die zur Meinungsbildung bei kontroversen Stand­punkten beitragen und das Anliegen eines konstruktiv und konsensual orientierten Diskurses stärken.

Die Mittel sind adressiert an die Landkreise, deren Einwohnerinnen und Einwohner unmittelbar von dem Rückbau von Atomanlagen betroffen sind. Die Landkreise können Anträge auf Zuwendungen für Vorhaben der begleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung formlos beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, stellen. Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller wird nicht erwartet, aller­dings sollte der Vorhabenträger in das Konzept der begleitenden Öffentlichkeits­beteiligung einbezogen sein.

Die Anträge sind bis zum 28.02.2017 zu stellen; über die Verwendung der Mittel wird in einem ersten Durchgang anschließend umgehend entschieden. Soweit danach noch Mittel zur Verfügung stehen, sind Anträge bis spätestens zum 30.06.2017 einzureichen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
11.01.2017

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