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Getrennte Sammlung von Bioabfällen ab 01.01. Pflicht: Bei Grünabfällen in Niedersachsen 100 Prozent umgesetzt - In acht von 49 Landkreisen oder kreisfreien Städten steht die Biotonne noch aus

Pressemitteilung 1/2015

Im Zuge der weiteren Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes wird die getrennte Sammlung von Bioabfällen ab dem 01. Januar 2015 verpflichtend. Danach haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den Landkreisen und kreisfreien Städten Biotonnen oder entsprechende Sammelsysteme für Küchen- und Speiseabfälle und Grünabfälle bereitzustellen. Das Niedersächsische Umweltministerium verweist in diesem Zusammenhang auf "ein gutes Ergebnis in der Vorbereitung der Umstellung": Für Grünabfälle haben bereits alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein System zur getrennten Erfassung eingerichtet. Bei den Küchen- und Speiseabfällen steht die Umsetzung nur noch in acht von insgesamt 49 Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten aus, informierte das Ministerium am Montag (heute) in Hannover. Dieses Ergebnis zeige, dass die getrennte Sammlung von Bioabfällen technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und auch auf große Akzeptanz trifft, sagte Umweltminister Stefan Wenzel.

Auch die zum Teil noch in anderen Entsorgungszusammenschlüssen oder an anderweitige langfristige Verträge gebundenen Landkreise und Städte müssten auf Dauer der gesetzlichen Regelung entsprechen. Dies sei auch ein Gebot der Gleichbehandlung. Generelle oder allgemeine Ausnahmen von der Getrenntsammlungspflicht habe der Bund als Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Die Kompostierung oder Vergärung von separat erfassten Bioabfällen führt dazu, dass die daraus hergestellten Komposte die Humusbilanz der Böden verbessern und dass mineralische Düngemittel ersetzt werden. Die Bioabfallverwertung leistet somit einen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen. Die Vergärung der Küchen- und Speisenabfälle und die Nutzung des daraus gewonnenen Gases trägt ebenfalls zum Klimaschutz bei.
Die betroffenen acht öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger würden nun erneut vom Ministerium aufgefordert, entsprechende Lösungen vorzulegen, um dem Bundesgesetz Folge zu leisten. "Die Experten unseres Hauses werden dabei gern behilflich sein, indem sie weiterhin bei der Klärung von fachlichen oder rechtlichen Fragen unterstützen."

Hintergrund: In Niedersachsen haben die folgenden acht öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bisher keine Biotonne zur Sammlung der Küchen- und Speiseabfälle eingeführt: Städte Cuxhaven und Emden, Landkreise Cuxhaven, Grafschaft Bentheim, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Osterode am Harz und Rotenburg (Wümme).

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.01.2015

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