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Hilfestellung bei der Umsetzung von Natura 2000 in Waldgebieten Neuer Leitfaden erarbeitet Lies: „Niedersachsen geht seinen Weg bei Natura 2000 konsequent weiter“

Umwelt- und Landwirtschaftsministerium haben gemeinsam einen Leitfaden für alle mit der Sicherung von Natura-2000-Gebieten in der Kulisse „Wald“ befassten Stellen erarbeitet. Neben dem unverändert gebliebenen Walderlass soll der Leitfaden dazu beitragen, dass die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union bei der Sicherung von Natura-2000-Gebieten umgesetzt werden. Zu diesem Zweck enthält der Leitfaden zahlreiche Konkretisierungen. Beispielsweise erläutert er die Auswahl von Habitatbäumen, den Umgang mit Totholz und das Befahren empfindlicher Waldböden.

Auf das Vorgehen, den Walderlass unverändert zu lassen und mit einem hilfreichen Leitfaden zu flankieren, hatten sich das Land, der Niedersächsische Landkreistag und weitere Partner bereits im Januar verständigt.

Umweltminister Olaf Lies: „Niedersachsen geht seinen Weg bei Natura 2000 konsequent weiter. Hier entscheiden die unteren Naturschutzbehörden, die Landkreise, über die Art der Schutzgebietsausweisung. Das ist demokratisch, das ist gut für die Interessen vor Ort und den Naturschutz. Ich bin sehr froh, dass die Kreistage diesen Weg mit gehen und Danke besonders dem Niedersächsischen Landkreistag für die sehr gute Zusammenarbeit. Die Zeit drängt. Wenn wir eine Klage der EU-Kommission und Strafzahlungen wegen Vertragsverletzung verhindern wollen, müssen bis Ende 2018 alle vom Land gemeldeten Natura-2000-Gebiete als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet gesichert sein. Diese hoheitliche Sicherung wird in Niedersachsen von den Landkreisen vorgenommen. Dadurch gewährleisten wir, dass über die Wahl des geeigneten Schutzgebietstyps demokratisch und transparent in den Kreistagen vor Ort entschieden wird. Mit dem Leitfaden geben wir den unteren Naturschutzbehörden und natürlich auch den Waldbesitzern, Forstleuten und Verbänden neben dem Walderlass eine detaillierte Hilfestellung an die Hand, wie eine 1:1-Umsetzung von europäischen Vorgaben zu erfolgen hat.“

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Ich bin froh, dass wir uns auf eine strikte Umsetzung des EU-Rechts verständigt haben.“


Hintergrund:

Der Walderlass ist Grundlage für die Unterschutzstellung der zahlreichen Waldflächen in Niedersachsen. Ca. 1,2 Millionen Hektar Wald gibt es in Niedersachsen. Davon liegen rund 137.000 Hektar in Natura-2000-Gebieten, die derzeit durch Ausweisung von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten hoheitlich gesichert werden müssen. Der jetzt entwickelte Leitfaden ist eine Richtschnur bei der Umsetzung. In 2014 haben das Niedersächsische Umweltministerium und der Niedersächsische Landkreistag eine Zielvereinbarung zur Umsetzung der Natura-2000-Gebietskulisse in Niedersachsen unterzeichnet. Hintergrund ist ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland u.a. wegen der nicht rechtzeitigt erfolgten hoheitlichen Unterschutzstellung der bereits vor vielen Jahren, zumeist schon Ende der 90er Jahre, an die EU gemeldeten FFH-Gebiete. Die Zielvereinbarung sieht u.a. vor, die 385 FFH-Gebiete bis Ende 2018 förmlich zu sichern. Die notwendigen Managementmaßnahmen sollen bis 2020 umgesetzt sein. Von den 385 niedersächsischen FFH-Gebieten waren Ende 2017 153 Gebiete vollflächig gesichert.

Zum Leitfaden gelangen Sie hier


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.02.2018

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