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Hochwasserschutz an der Tideelbe – Vorbereitende Arbeiten zur Deichverstärkung beginnen

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat am Montag (heute) darüber informiert, dass mit Beginn des Frühjahrs auch die vorbereitenden Arbeiten zum Hochwasserschutz an der Tiedeelbe wieder beginnen. Dazu gehören die Suche nach verfügbaren Kleivorkommen zur Deichverstärkung, Bestandsvermessungen, Baugrunderkundungen und landschaftspflegerische Vorbetrachtungen. Im Zuge einer möglichst zeitnahen Umsetzung unterstützt das Land die Arbeiten mit der Bereitstellung verfügbarer Haushaltsmittel.
Gleichzeitig werden wegen des fortschreitenden Klimawandels die erforderlichen Deichhöhen neu bestimmt. Aufgrund eines Beschlusses der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Freien und Hansestadt Hamburg werden einheitliche Grundlagen geschaffen, um die Bemessungswasserstände in der Tideelbe zu vereinheitlichen. Diese werden von der Bundesanstalt für Wasserbau ermittelt und bilden die Basis für die sich anschließende Neubestimmung der erforderlichen Deichhöhen.

„Klimawandel und ansteigende Meeresspiegel machen auch vor der Elbe nicht halt“, sagte Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz. Wichtig sei, dass alle Menschen an der Tideelbe von einem gleich hohen und verlässlichen Sicherheitsniveau der Küstenschutzbauwerke ausgehen können.

Voraussichtlich Anfang 2018 könne anhand der Neubemessung abgeschätzt werden, welcher Handlungsbedarf für die niedersächsischen Elbdeiche besteht. Anschließend wird es Aufgabe der Hauptdeichverbände sein, festgestellte Defizite schnellstmöglich zu beheben.

„Wir sind hier mit allen unseren Kräften gefordert und haben eine gemeinsame Verantwortung“, sagte Kottwitz. „Dass es seit der Sturmflut vom Januar 1976, bei der noch etliche Deichbrüche an der Elbe auftraten, zu keinen gravierenden Schäden mehr gekommen ist, ist keine Selbstverständlichkeit.“ So wie das Ministerium für die erforderlichen Investitionsmittel sorgen müsse, so sei es auch Aufgabe der Unteren Deichbehörden, die ihnen nach Deichrecht zugewiesenen Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit engagiert auszuüben. „Nur gemeinsam kann der Schutz der Bevölkerung auch in Zukunft dauerhaft sichergestellt werden.“

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erstellt am:
03.04.2017

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