Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Ist die von der Union geforderte Schaffung wolfsfreier Zonen in Niedersachsen möglich oder ein falsches Wahlversprechen?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrageder Abgeordneten Christian Meyer, Miriam Staudte und Imke Byl (GRÜNE) geantwortet.


Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Wahlkampf haben führende Politiker der Union immer wieder die Schaffung wolfsfreier Gebiete und eine sofortige Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gefordert. Die rot-grüne Regierung hatte auf das geltende EU-Recht und darauf verwiesen, dass laut Bundesregierung und EU-Kommission eine Bejagung des Wolfes noch lange nicht möglich sei. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU wird eine Aufnahme ins Jagdrecht zwar abgelehnt, aber eine politische Initiative bei der EU-Kommission für wolfsfreie Gebiete angedacht. Laut NOZ vom 1. Dezember 2017 lehnt der zuständige EU-Agrarkommissar dies jedoch ab: „Ungeachtet der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland und Europa will die EU-Kommission den besonderen Schutzstatus des Raubtiers nicht ändern. Das erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan auf Anfrage unserer Redaktion. ‚In weiten Teilen der Europäischen Union ist der Wolf nach wie vor eine gefährdete Art.‘ Eine gezielte Bejagung der Tiere zur Bestandsdezimierung bleibt damit verboten. (…) Das Raubtier war eines der prägenden Themen im Landtags­wahlkampf in Niedersachsen. Im Koalitionsvertrag verständigten sich SPD und CDU darauf, Möglichkeiten wolfsfreier Zonen im Land auszuloten. Das Beharren in Brüssel auf dem besonderen Schutzstatus des Raubtieres dürfte dieses Vorhaben deutlich erschweren“ (NOZ vom 1. Dezember 2017 „Agrarkommissar gegen Bejagung“).

Zur Stützung der gesellschaftlich gewünschten Weidehaltung von Rindern, Schafe und Ziegen plante das Land (laut NOZ vom 1. September 2017 „60 Euro pro Kuh, 20 pro Schaf; Niedersachsen: Meyer kündigt 30-Millionen-Euro-Weideprämie an“)für 2018 ff, eine Weideprämie aus Landesmitteln zu finanzieren.


1. Ist die Schaffung wolfsfreier Gebiete in Niedersachsen oder die Bejagung des Wolfes zur Populationsreduzierung nach geltendem Recht möglich?

Die Bejagung des Wolfes zur Populationsreduzierung ist nach geltendem Recht nicht möglich. Die Schaffung wolfsfreier Gebiete wird derzeit geprüft.

Grundsätzlich muss es – gerade auch im Interesse des Schutzes der Art - Ziel der Politik sein, die Akzeptanz für den Wolf zu erhöhen. Darum sollen alle Maßnahmen im engen Dialog mit allen Beteiligten in einem konti­nuierlichen Prozess gemeinsam erarbeitet werden.


2. Wird die Einschätzung der Bundesregierung und EU-Kommission, dass beim Wolf in Deutschland nach wie vor kein günstiger Erhaltungszustand besteht, geteilt?

Derzeit ja.

Die „niedersächsischen“ Wölfe gehören zur sogenannten Zentraleuropäischen Flachlandpopulation. Das Verbreitungsgebiet dieser Population erstreckt sich im Wesentlichen auf Deutschland und den westlichen Teil Polens. Der günstige Erhaltungszustand kann daher nicht von einem Bundesland oder für dieses allein erreicht oder festgestellt werden. Betrachtet werden muss für die Erfüllung der EU-rechtlichen Bestimmungen zum Erhaltungszustand der deutsche Teil der Zentraleuropäischen Population.


3. Die rot-grüne Landesregierung hatte zur Förderung der Tierhalter für 2018 eine Weideprämie aus Landesmitteln wie in Bayern geplant. Hält die neue Große Koalition an dieser mit 30 Millionen Euro pro Jahr und zwischen den Ministern Schneider und Meyer vereinbarten Prämie fest?

Es trifft zu, dass die rot-grüne Landesregierung eine Weideprämie in Anlehnung an eine in Bayern bereits angebotene Maßnahme in Aussicht gestellt hatte. Neben der rechtlichen Ausgestaltung der Maßnahme wäre es erforderlich gewesen, die neue Förderung im Haushaltsplan des Landes zu etatisieren. Entgegen der medialen Berichterstattung ist es diesbezüglich aber zu keinen Entscheidungen der Landesregierung und des Niedersächsischen Landtages in der 17. Wahlperiode mehr gekommen. Etwaige künftige Entscheidungen bleiben nachfolgenden Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten und sind abzuwarten.


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017
zuletzt aktualisiert am:
20.12.2017

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