Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Laufzeitverlängerung für Glyphosat: Was tut die Landesregierung, damit das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel auf niedersächsischen Äckern nicht eingesetzt wird?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte, Christian Meyer und Imke Byl (GRÜNE) geantwortet.


Vorbemerkung der Abgeordneten

Das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat darf für weitere fünf Jahre eingesetzt werden. Bundes­landwirtschaftsminister Christian Schmidt hat unter Verletzung der Geschäftsordnung der Bundesregierung einer europaweiten Neuzulassung zugestimmt, gegen das Votum von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Landesumweltminister Olaf Lies bezeichnete die Entscheidung in einer Pressemitteilung vom 28. November 2017 als „falsches Signal“. Landesagrarministerin Barbara Otte-Kinast jedoch zeigte sich laut Nordwestzeitung (Titel: „Erster großer Koalitions-Krach in Niedersachsen“) vom 29. November 2017 „hoch erfreut“ über den unangekündigten Schritt von Bundesagrarminister Schmidt. Auch die NOZ zitierte unterschiedliche Aussagen der Ministerien unter der Überschrift „Glyphosat spaltet Niedersachsens Groko“.

Danach warnte Umweltminister Lies vor einem „Weiter so“ bei Glyphosat: „Stattdessen müsse die Zeit nun genutzt werden, um verstärkt nach Alternativen zu dem Unkrautvernichtungsmittel zu finden. Allein schon aus Vorsorgegründen gegenüber Menschen, Tieren und der Umwelt solle auf den Einsatz verzichtet werden. Es sei dringend geboten, die Sorgen der Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen ernst zu nehmen. ‚Wir fordern ein klares Verbot von Glyphosat in Deutschland - möglichst vor Ablauf der Fünfjahresfrist. Das Problem muss jetzt angefasst werden‘, sagte Lies. Ganz anders reagierte Niedersachsens neue Landwirtschaftsministerin: ‚Es ist zu begrüßen, dass für die Landwirte nun für fünf Jahre Rechts- und Planungssicherheit besteht‘, sagte die CDU-Politikerin Barbara Otte-Kinast. ‚Für die Zukunft ist zu wünschen, dass derartige Verzögerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vermieden werden‘, sagte Otte-Kinast.“ (NOZ vom 29. November 2017)

Aufgrund der Krebsgefahren ist der Einsatz von Glyphosat auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen wie Spielplätzen, Parks, Schienen und Sportstätten in Niedersachsen seit 2015 verboten und es wurden keine Genehmigungen mehr erteilt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung in Bezug auf einen Kurswechsel bei Glyphosat:


1. Wird die Kritik von Umweltminister Lies an der Neuzulassung von Glyphosat als „falsches Signal“ von der Landesregierung geteilt?

Die Landesregierung strebt zunächst eine klare Bewertung des Wirkstoffes Glyphosat auf wissenschaftlicher Basis auf europäischer Grundlage an.


2. Was tut die Landesregierung, um den Einsatz von Glyphosat in Niedersachsen zu verringern?

In Deutschland haben die Bundesländer, bzw. die zuständigen Behörden u. a. die Aufgabe „die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes, insbesondere der guten fachlichen Praxis einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes“ wahr zu nehmen. Die Landesregierung nimmt diese Aufgabe sehr ernst und gibt der zuständigen Behörde, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Vorgaben, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der landwirtschaftlichen Praxis zu verringern.

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.


3. Hält die neue Landesregierung an dem von der rot-grünen Landesregierung erlassenen Verbot fest, Glyphosat auf öffentlichen Flächen wie Spielplätzen, Parks und Sportanlagen einzusetzen?

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Mai 2015 per Erlass angewiesen, „bis auf Weiteres keine Genehmigungen für die Anwendung Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel auf Nichtkulturland“ zu erteilen. Laut Erlass kann in begründeten Einzelfällen von dieser Verfahrensweise abgewichen werden. Grundsätzlich wird die neue Landesregierung an diesem Verfahren festhalten.


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017
zuletzt aktualisiert am:
20.12.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln