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Lies „Entscheidung im Bundesrat zur Änderung des EEG reicht nicht“

Pressemitteilung 77/2018

Als „nicht ausreichend“ hat heute Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies die heutige Entscheidung des Bundesrats zur Änderung des EEG bezeichnet. Das Land Niedersachsen habe dafür mit Hamburg eine gemeinsame Erklärung zu Protokoll gegeben, sagte Lies. Darin fordern die Länder die Bundesregierung auf, zeitnah eine Regelung für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen in Höhe von 4 GW für Windenergie an Land, die in den Jahren 2019 und 2020 wirksam werden sollen, vorzulegen.

Niedersachsens Energieminister Olaf Lies: „Der jetzige Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt, um Wettbewerbsverzerrungen und Verwerfungen in den weiteren Ausschreibungen für Windenergie an Land zu vermeiden. Weitere Anstrengungen sind aber dringend erforderlich. Um einen industriepolitischen Fadenriss für die Jahre 2019/20 zu vermeiden, müssen zusätzliche Ausschreibungen in Höhe von 1,4 GW zeitnah erfolgen.“

Der Bundesrat hatte heute über einen Vorschlag zum weiteren Ausbau der Windenergie an Land beraten und Änderungen des EEG gebilligt. Privilegien für Bürgergesellschaften sollen bis 2020 ausgesetzt werden. „Die jetzt vorgelegten Änderungen lassen allerdings wichtige Maßnahmen vermissen“, sagte Lies: „Deshalb brauchen wir einen raschen Einstieg in die Sonderausschreibungen, auf die man sich im Koalitionsvertrag auf Bundesebene geeinigt hat. Restriktionen und Vorbehalte können wir uns nicht leisten, weder aus Gründen des Klimaschutzes noch aus industriepolitischen Gründen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss jetzt vom Bundesgesetzgeber entschlossen vorangebracht werden.“ Dazu gehöre auch, eine bessere Nutzung der vorhandenen Netzkapazitäten anzugehen. Im Bereich der Netzbetriebssteuerung, der zuschaltbaren Lasten und der Flexibilisierung konventioneller Kraftwerke gebe es effektive Maßnahmen zur Entlastung der Stromnetze.

Hintergrund:

Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, erhielten Bürgerenergiegesellschaften Privilegien: Sie konnten sich z.B. ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhielten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies führte im Jahr 2017 dazu, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde damit zur Regel. Nach den Sonderregelungen des EEG 2017 für Bürgerenergieprojekte hatten diese im letzten Jahr bis zu 90 Prozent der Zuschläge erhalten. Das führte zu Verwerfungen, weil sich die Bürgerprojekte zwei Jahre mehr Zeit lassen können, um ihr Vorhaben zu verwirklichen. Experten warnten vor einer Zubaulücke. Niedersachsen hatte deshalb schon Anfang des Jahres in einer Bundesratsinitiative Korrekturen am EEG gefordert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.06.2018

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