Artikel-Informationen
erstellt am:
22.08.2018
Vor dem Hintergrund der Trockenheit und der damit verbundenen Futterknappheit in der Viehwirtschaft haben sich Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast auf ein unkompliziertes Vorgehen bei der Neueinsaat von Grünland verständigt. Aufgrund der akuten Notsituation sollen in diesem Jahr bei der Neueinsaat von Grünland auf Grünland keine Genehmigungen der unteren Naturschutzbehörden erforderlich sein. Es reicht eine Anzeigenpflicht. Umweltminister Olaf Lies: „Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit und die Landwirte können schnell mit der Neueinsaat von Grünland beginnen.“ Ausdrücklich unberührt bleibe das Umwandlungsverbot von umweltsensiblem Dauergrünland, wie wir es beispielsweise in europäischen Schutzgebieten vorfinden, sagte Lies.
Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast: „Die Futterbaubetriebe sind von der Dürre besonders stark betroffen. Deshalb ist es gut, wenn wir für die Neueinsaat eine unbürokratische Hilfe anbieten.“
Aufgrund der Dürre ist in vielen Fällen die Grünlandnarbe schwer geschädigt und muss erneuert werden. Dazu ist nach Prämienrecht in der Regel eine Genehmigung erforderlich und die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. In Ausnahmefällen sind Sonderregelungen möglich.
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22.08.2018