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Lies: „Wasserqualität verbessert sich. In Zukunft wird weniger Salzfracht in die Innerste eingeleitet“

Pressemitteilung 129/2018

In der Diskussion um die wasserrechtliche Erlaubnis für die Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried Giesen im Landkreis Hildesheim hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies heute betont, dass sich die Wasserqualität der Innerste verbessern wird, da in Zukunft weniger Salzfracht in den Fluss eingeleitet wird.

Umweltminister Olaf Lies: „Ich habe meine Entscheidung auf Grundlage der fachlichen Expertise meines Hauses getroffen. Aus der Sicht des Umweltministeriums gab es keinen fachlichen Grund mehr, die Entscheidung der wasserrechtlichen Erlaubnis weiter aufzuschieben. Unsere Fachleute haben die Auswirkungen der Wiederinbetriebnahme auf die Wasserqualität der Innerste unabhängig geprüft. Dabei haben unsere Experten festgestellt, dass sich die Gewässerqualität der Innerste eben auf Dauer nicht verschlechtern wird. Denn der Betriebsplan sieht vor, dass das Haldenwasser abgefangen wird und für die Produktion im geplanten neuen Werk genutzt wird. So wird erreicht, dass mittelfristig weniger Salzwässer in die Innerste geleitet werden. Nach Prüfung aller Unterlagen und der Einwände des Landkreises kommt das Umweltministerium deshalb zu der Auffassung, dass der Vorgabe der Wasserrahmenrichtlinie, den Zustand der Gewässer nicht zu verschlechtern, hier in vollem Umfang nachgekommen wird. Auf dieser Grundlage habe ich den Landkreis Hildesheim aufgefordert, das wasserrechtliche Einvernehmen herzustellen. Die Vorgaben des Wasserrechtes werden beachtet. Die Themen Umgang mit der "Althalde", "Absicherung der Neuhalde" sind ganz wichtige Punkte, die beim weiteren Planfeststellungsverfahren natürlich berücksichtigt werden. Eine Auflage wird es z.B. sein, dass die alte Halde sukzessive abgedeckt werden muss. Zudem muss alle fünf Jahre geprüft und nachgewiesen werden, dass die Halde immer noch nach dem Stand der Technik betrieben wird. Darauf wird geachtet werden.“

Hintergrund:

Bei der wasserrechtlichen Zulassung geht es um die Frage der Gewässerbenutzung und welche Folgen diese Nutzung für die Wasserqualität hat. Grundlage sind die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, die ein wasserrechtliches Verschlechterungsverbot und wasserrechtliches Verbesserungsgebot vorsehen. Diese gesetzlichen Anforderungen müssen bei einer wasserrechtlichen Erlaubnis untersucht und eingehalten werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2018

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