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Meldepflichtiges Ereignis im AKW Emsland (KKE)

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über eine Kleinstleckage an einer Öldruckmessleitung des Generators eines Notstromdiesels informiert.
Die Leckage ist gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.2.1 (INES 0) meldepflichtig.
Die Leckage wurde bei einer regelmäßig durchzuführenden betreibereigenen Anlagenbegehung entdeckt.
Die Leitung ist mittlerweile ausgebaut und durch eine neue ersetzt.
Die ausgebaute Leitung wird zur endgültigen Ursachenklärung geprüft.
Die Notstromdiesel sind vierfach vorhanden und dienen bei Ausfall des regulären Netzes zur Stromversorgung der Anlage. Eine Kontrolle vergleichbarer Komponenten an den weiteren drei Notstromdieseln ergab keine Befunde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2016

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