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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Emsland

Pressemitteilung 87/2018

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.

Im Rahmen einer Anlagenbegehung wurde eine nicht ordnungsgemäß geschlossene Tür vorgefunden, hinter der sich ein Zwischenkühler befindet. Diese Tür hat u. a. die Aufgabe, im Fall einer Leckage am Kühler den Übertritt von Wasser in benachbarte Raumbereiche zu verhindern.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.

Nach der Meldeverordnung ist eine Abweichung vom spezifizierten Zustand im Sicherheitssystem meldepflichtig. Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2018

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