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Neues Wertstoffgesetz bringt Lösung im Interesse von Bürgern und Kommunen

Pressemitteilung Nr. 23/2016


Heute (Freitag) hat der Bundesrat den von Niedersachsen gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingebrachten Entschließungsantrag zum Wertstoffgesetz verabschiedet.

„Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates ist der Weg frei für eine Wertstofferfassung im Sinne der Kommunen. Damit dürfte auch der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz endgültig vom Tisch sein, der anstatt einer bürgerfreundlichen Lösung weiterhin die Dualen Systeme für die Organisation der Wertstoffe favorisiert“, sagte Umweltminister Wenzel.

Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die Erfassungszuständigkeit für zukünftige Wertstoffe auf die die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu übertragen, um so eine gemeinwohlorientierte, umweltfreundliche, kostengünstige und bürgerfreundliche Wertstoffsammlung zu ermöglichen. Die Sortierung und Verwertung soll auf der Basis des Vergaberechts durch eine zentrale Stelle ausgeschrieben werden. Diese zentrale Stelle soll ebenfalls für die Lizenzierung von Wertstoffen zuständig sein.

„Mit einem fortschrittlichen Wertstoffgesetz auf der Basis unseres Entschließungsantrages besteht die gute Chance, einen grundlegenden Systemwechsel einzuleiten. Sammlung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen müssen dauerhaft, effizient, verbraucherfreundlich und bürgernah gewährleistet sein“, so Minister Stefan Wenzel. Damit bekomme hochwertiges Recycling und modernes Ressourcenmanagement eine neue Chance.



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erstellt am:
29.01.2016

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