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Niedersachsens Energieminister Lies lehnt Vorstoß aus Brandenburg ab: Lies: „Energiewende wird Wind aus den Segeln genommen“

Pressemitteilung Nr. 106/2018

Für Irritation und Verwunderung hat bei Niedersachsens Energieminister Olaf Lies eine Ankündigung des brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woitke beim Ostdeutschen Energieforum in Leipzig gesorgt. Danach will Brandenburg gemeinsam mit anderen Bundesländern mit einer Initiative im Bundesrat die privilegierte Zulassung von Windrädern im Außenbereich der Städte und Gemeinden zu Fall bringen. Sie gilt als die entscheidende planungsrechtliche Sonderregelung, die den starken Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren ermöglicht hat. „Ausgerechnet in einem Sommer, in dem die unangenehmen Folgen des Klimawandels für alle deutlich spürbar werden macht man sich in einigen Bundesländern Gedanken, wie der Energiewende der Wind aus den Segeln genommen werden kann? Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo wir im Norden um Deutschland als Standort für die Windenergieindustrie fürchten müssen sollen neue Hürden für die Windenergie aufgerichtet werden? Das verstehe wer will“, kommentiert Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies diesen Vorschlag.

Die bevorzugte Zulassung von Windenergieanlagen im Außenbereich ist in § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuchs geregelt - neben vielen anderen Betrieben und Anlagen, die möglichst in den Außenbereich gehören, damit Nachbarn möglichst wenig belästigt werden. „Das hat sich bewährt“, erklärt Lies und verweist darauf, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise darüber hinaus es selbst in der Hand haben, die Windenergieentwicklung vor Ort zu steuern. Denn sobald über das Regionale Raumordnungsprogramm, den Flächennutzungsplan oder die örtlichen Bebauungspläne ausreichend Flächen für die Windenergie zur Verfügung gestellt werden, kann im übrigen Kreis-, Stadt- oder Gemeindegebiet die Privilegierung im Außenbereich ausgeschlossen werden. Für diese Planungen gibt der niedersächsische Windenergieerlass den vor Ort zuständigen Behörden eingehende Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung der eigenen Planung.


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erstellt am:
23.08.2018

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