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Richtlinien für Naturschutzförderung in Kraft – 26 Millionen Euro der EU werden durch Mittel der Länder Niedersachsen und Bremen ergänzt

Pressemitteilung Nr. 191/2015


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat darüber informiert, dass ab sofort Anträge nach den neuen Förderrichtlinien „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA)“ und „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)“ gestellt werden können. Förderfähig ist nach diesen Richtlinien die Durchführung von freiwilligen Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von wertvollen Lebensräumen der ländlichen Landschaften und der entsprechenden Arten.

Bis zum Jahr 2020 stehen für beide Förderrichtlinien rund 26 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und werden durch Mittel der Länder Niedersachsen und Bremen ergänzt.

Der Schwerpunkt der Naturschutzförderung liegt insbesondere auf der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt und der Sicherung der Natura 2000-Gebiete.

Neben den „klassischen“ Naturschutzprojekten, zum Beispiel zur Offenlandpflege oder zur Wiedervernässung von Moorkomplexen, werden unter anderem auch die Durchführung von begleitenden Projekt- und Managementvorhaben, von Planungen und Bestandsaufnahmen sowie Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Modellprojekte zur Akzeptanzsteigerung gefördert.

Beide Förderrichtlinien wenden sich insbesondere an Kommunen und an Naturschutz­organisationen. Auch Vorhaben unter der Trägerschaft der Länder Niedersachsen und Bremen sind geplant.

Förderanträge können ab sofort beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser­wirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen – gestellt werden. Die Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des NLWKN und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Mehr zum Thema „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten“ (ELA) hier>>

Mehr zum speziellen Arten- und Biotopschutz (SAB) hier>>


Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2015

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