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Schutzgebietskonzept Tideweser steht

Differenzierung zwischen Natur- und Landschaftsschutzgebiet in den Weserabschnitten Nordenham, Brake und Lemwerder

Pressemitteilung Nr. 59/2018

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies hat sich im Rahmen des Runden Tisches „Tideweser“ mit Vertretern der Umweltverbände, der Hafenwirtschaft, den Landkreisen und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf ein gestaffeltes Schutzgebietskonzept Tideweser verständigt. Demnach soll nicht wie ursprünglich vorgesehen das gesamte Tideweser-Gebiet als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Vielmehr sollen die Weserabschnitte vor den Häfen und Wertfanlagen in Nordenham, Brake und Lemwerder als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. „Mit dem Ergebnis können alle Beteiligten sehr zufrieden sein“, sagte Umweltminister Olaf Lies. „Dieser Weg trägt dem Naturschutz Rechnung und wird gleichzeitig den Belangen der Unterweseranrainer gerecht. Ich freue mich, dass sich alle Beteiligten auf diesen praktikablen Weg verständigen konnten.“

Die Zuständigkeit für die Ausweisung des ca. 4000 ha großen Naturschutzgebietes liegt weiterhin beim NLWKN. Der Landkreis Wesermarsch übernimmt in einem separaten Verfahren die Sicherung der Teilgebiete vor Nordenham, Brake und Lemwerder als Landschaftsschutzgebiet. Der NLWKN unterstützt den Landkreis im Ausweisungsverfahren.

Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND-Landesverbandes Niedersachsen: „Wir begrüßen die zeitnahe nationale Unterschutzstellung des Natura 2000 Gebiets der Tideweser. Mit einer solchen Zonierung können wir leben. Die wertbestimmenden Lebensräume und Arten wie Finte und Fledermäuse werden durch die Naturschutzgebiete künftig gesetzlich geschützt.“

„Entscheidend ist nicht, ob die Tideweser als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ausgewiesen wird, sondern dass die Schutzverordnung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie gerecht wird. Nach der Ausweisung wird die Herausforderung darin bestehen, die Arten und Lebensräume in einem guten Erhaltungszustand zu erhalten beziehungsweise sie darin zu überführen. Daran wird das Land schlussendlich gemessen werden“, äußerte sich Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU.

Hintergrund:

Zentrale Ziele der Unterschutzstellung sind die rechtliche Sicherung mehrerer Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Hierzu gehört das nach der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Richtlinie gemeldete Gebiet „Unterweser“ zur Gänze sowie Teile der FFH-Gebiete „Nebenarme der Weser mit Strohauser Plate und Juliusplate“ und „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“. Einige Teile des Schutzgebietes gehören gleichzeitig zum EU-Vogelschutzgebiet „Unterweser“. Für das geplante Naturschutzgebiet „Tideweser“ ist der Abschluss des Verordnungsverfahrens bis Ende 2018 vorgesehen. Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten soll in Kürze vom NLWKN ausgelegt und auf den Internetseiten des NLKWN eingestellt werden. Für die Teilgebiete vor Nordenham, Brake und Lemwerder, die als Landschaftsschutzgebiet durch den Landkreis Wesermarsch ausgewiesen werden, wird ebenfalls eine Ausweisung bis Ende des Jahres angestrebt. Hier ist zunächst eine Abstimmung mit anliegenden Betrieben und Verbänden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung geplant.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2018

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